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Gericht verbietet AOL-Werbung

28.10.1999

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der Internet-Provider AOL-Bertelsmann Online darf den Werbeslogan "Internet zum Festpreis" nun endgültig nicht mehr benutzen. Damit bestätigte das Landgericht Köln eine Anfang September gegen AOL-Bertelsmann ergangene einstweilige Verfügung. Die Werbung sei irreführend, da zum monatlichen Grundpreis von 9,90 Mark noch ein zusätzliches Entgeld von 3,9 Pfennigen pro Minute für die Telefonverbindung anfalle und zudem pro Verbindungsaufbau sechs Pfennige berechnet werden. Ein Großteil der Verbraucher könnten den Ausdruck Festpreis als Gesamtpauschale verstehen, argumentierten die Richter.