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Gericht genehmigt Microsofts Vergleich in kalifornischer Sammelklage

21.07.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Kalifornische Softwarekäufer können in 60 Tagen damit beginnen, ihre Schadensersatzansprüche an Microsoft geltend zu machen. Das zuständige Gericht in San Francisco hat am vergangenen Freitag den außergerichtlichen Vergleich gebilligt, mit dem die Gates-Company Mitte Januar eine Sammelklage von kalifornischen Verbrauchern wegen unlauteren Wettbewerbs und Missbrauch seiner Monopolstellung zum Abschluss gebracht hatte (Computerwoche online berichtete). Die Redmonder hatten sich damals mit den Anwälten der Klägerseite darauf geeinigt, 1,1 Milliarden Dollar in Form von Gutscheinen zwischen fünf und 29 Dollar auszugeben. Bezugsberechtigt sind insgesamt etwa 13 Millionen kalifornische Privatkunden und Unternehmen, die zwischen dem 18. Februar 1995 und dem 15. Dezember 2001 Microsoft-Software

erworben haben. Mit den Gutscheine können sie Hard- und Software von beliebigen Herstellern erwerben. Außerdem erhalten bedürftige kalifornische Schulen zwei Drittel der Summe aus nicht angeforderten oder eingelösten Coupons in Form von Microsoft-Software und Bargeld. Der Betrag dürfte aber nicht allzu hoch ausfallen, da die Antragsteller bei Ansprüchen bis 100 Dollar oder vier bis fünf Produktlizenzen keine Belege einreichen müssen.

Die vorläufige Genehmigung hatte sich um rund ein Monat verzögert, da sich die Parteien nicht über die Art der Mitteilungen einigen konnten, die in Zeitungen und Magazinen erscheinen sollten. Softwarekäufer, deren Adressen bekannt sind, werden außerdem via E-Mail oder herkömmliche Post auf ihre Ansprüche hingewiesen. Microsoft hat zudem eine Website eingerichtet, auf der die Betroffenen ihre Daten hinterlassen können und sich über das weitere Prozedere informieren können. (mb)