Gerade an die DV-Weiterbildung in der DDR strenge Maßstäbe anlegenWestliche Fehler brauchen nicht wiederholt zu werden

05.10.1990

Umschulung, Qualifizierung, Weiterbildung sind drei Begriffe, die nahezu im gleichen Atemzug fallen, wenn heute von Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit in der DDR die Rede ist. Christian Kvech* erläutert die Merkmale einer qualitativ anspruchsvollen DV-Schulung, auf die es gerade jetzt in der DDR ankommt.

Bei den ständig ansteigenden Arbeitslosen- und Kurzarbeiterzahlen in der DDR betrachten Fachleute Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen als geeignetes Mittel, um den betroffenen Bürgern möglichst rasch wieder zu einem Arbeitsplatz verhelfen zu können. Grundlage dieser Programme ist das Arbeitsförderungsgesetz (AFG).

Mit seinem Inkrafttreten am 1. Juli in der DDR ist jetzt auch hier ein riesiger Markt von unterschiedlichsten Weiterbildungs-Angeboten im Entstehen. Meist sind es westliche Träger, die den DDR-Bürgern das fehlende Wissen vermitteln wollen.

Neben den seit Jahren etablierten und erfahrenen Anbietern sind es dabei erstaunlich viele neue Firmen, die ihre Umschulungsprogramme gegen bare Fördermittel DDR-Bürgern verkaufen wollen.

Die außergewöhnliche Situation in der DDR könnte dabei helfen, daß sich einige der Fehlentwicklungen, die sich während der bundesdeutschen Qualifizierungsoffensive abgezeichnet haben, vermeiden lassen.

In der Goldgräberstimmung fanden sich Mitte der 80er Jahre auch viele schwarze Schafe, die mehr die schnelle Mark als den Schulungs- und späteren Berufserfolg ihrer Teilnehmer im Blick hatten.

Als Umschüler nach absolvierter Maßnahme erneut auf der Straße standen, setzte hierzulande eine Diskussion über die Qualität der Umschulungsmaßnahmen ein. Zu Recht, denn schließlich ist eine Umschulung nicht nur irgendeine Dienstleistung, sondern ein Lebensschritt, der gut überlegt sein will.

Wer sich aus Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit für eine Umschulung entscheidet, muß sich darauf verlassen können, daß diese Maßnahme auch wirklich das Rüstzeug vermittelte mit dem er eine neue Anstellung finden kann. Wer nach einer oft mehr als einjährigen Umschulung feststellen muß, daß sein neues Wissen am Arbeitsmarkt gar nicht gefragt ist, hat nicht nur Zeit verloren, sondern ist auch mit dem Stigma des beim zweiten Start erneut Gescheiterten behaftet.

Wie schwer Qualität bei Umschulungsmaßnahmen zu beurteilen ist, kann folgendes Beispiel verdeutlichen. So werden zum Beispiel EDV-Umschulungen zu Organisationsprogrammierern für 5,50 Mark pro Teilnehmerstunde ebenso angeboten wie für neun Mark. Rechnet man die marktüblichen Kosten hoch, die bei einer derartigen Fortbildung allein durch die entsprechende Hard- und Software, Bildungsmittel und Instruktorengehälter entstehen, zeigt sich in der Regel schnell, daß beim Billigangebot an entscheidenden Punkten gespart wurde.

Wer veraltete Geräte oder nicht marktgängige Softwareprodukte in der Schulung einsetzt, riskiert, daß die Teilnehmer am Ende mit leeren Händen und ohne Aussicht auf, einen beruflichen Neubeginn dastehen.

Zehn Qualitätsregeln der Gesellschaft für Informatik

Ist es schon für die Arbeitsberater häufig nicht leicht, zu überprüfen, was sich hinter den schönklingenden Angeboten der Bildungsträger verbirgt, ist es für die potentiellen Teilnehmer noch schwieriger. Wer sich für eine Umschulung interessiert, tut gut daran, sich Qualitätsregeln ins Gedächtnis zu rufen, wie sie die Gesellschaft für Informatik (G1) für EDV-Fortbildungen aufgestellt hat, die jedoch ebenso für Umschulungen in andere Berufe gelten können.

- Arbeitsmarktgerechte und praxisbezogene Qualifizierungsprogramme

Die Inhalte der Bildungsprogramme müssen arbeitsmarktgerecht, produktorientiert und an Praxisanforderungen ausgerichtet sein. Die eingesetzten Geräte müssen auf dem neuesten Stand der Technik sein.

- Erfahrung des Bildungsträgers

Der Bildungsträger sollte über eine mehrjährige Erfahrung mit Umschulungen verfügen. Wichtige Fragen: Wie oft hat der Träger die angebotene Maßnahme bereits durchgeführt? Bei neuen Maßnahmen: Gibt es einen belegbaren Arbeitsmarkt für die Maßnahme?

- Teilnehmererfolge

Der Bildungsträger sollte Erfolge der Teilnehmer schriftlich belegen können. Erfolg heißt hier: Haben die Teilnehmer nach Abschluß der Maßnahme einen Arbeitsplatz gefunden und auch behalten können?

- Individuelle Beratung

In einer persönlichen Beratung sollten die Fähigkeiten und Interessen der Teilnehmer genau ermittelt werden. Bei EDV-Umschulungen sollte ein Eignungstest die Regel sein, um zu prüfen, ob die nötigen Grundvoraussetzungen vorhanden sind.

- Einsatz erfahrener Instruktoren.

Der Unterrichtsstoff muß von erfahrenen Fachinstruktoren vermittelt werden, die neben der nötigen fachlichen Qualifikation auch über Fähigkeiten in der Erwachsenenbildung verfügen. Die Instruktoren müssen darüber hinaus einer ständigen Qualitätskontrolle durch den Träger unterworfen sein.

- Verwendung aktueller Bildungsmittel

Verständliche und auf dem neuesten Stand gehaltene Bildungsmittel (Unterrichtshandbücher) sollten den Stoff auch nach dem Unterricht gut nachvollziehbar machen. Im Unterricht selbst sollten moderne audiovisuelle Medien eingesetzt werden.

- Mindestens 50prozentiger Anteil an Computerpraktika

Bei allen EDV-Kursen müssen Praktika am Computer einen großen Teil der Unterrichtszeit beanspruchen. Der Veranstalter muß gewährleisten können, daß für höchstens je zwei Teilnehmer ein Praktikumsplatz vorhanden ist. Die Praktikumsplätze müssen zudem mit leistungsfähigen und am Marktstandard ausgerichteten Geräten bestückt sein.

- Aussagefähige Prüfungen und Zeugnisse

Leistungsgerechte Prüfungssysteme und aussagefähige Zeugnisse sollten genau über die erworbenen Kenntnisse Auskunft geben.

- Flexible Unterrichtsstrukturen

Der Unterricht muß sich an die individuellen Bedürfnisse der Teilnehmer anpassen lassen. Das heißt: Bereits vorhandene Kenntnisse der Teilnehmer sollten in die Qualifikation eingepaßt werden können.

- Faire Vertragskonditionen

Die Verträge zwischen Träger und Teilnehmer müssen faire Konditionen ausweisen. Rücktrittsmöglichkeiten auch während der Ausbildung dürfen nicht verweigert werden. Daß bei einem vorzeitigen Rücktritt nicht die Kosten für die gesamte

Maßnahme oder einen Großteil bezahlt werden müssen, sollte selbstverständlich sein.

Bei diesen Regeln handelt es sich um Mindestanforderungen, die erfüllt sein sollten.