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Flatrate: Gericht entscheidet zugunsten der Telekom

16.03.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Deutsche Telekom muss ihren Konkurrenten vorerst keinen Pauschaltarif für den Internet-Zugang anbieten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Die Interessenabwägung falle zugunsten der Telekom aus, teilte das Gericht am Freitag mit. Ende 2000 hatte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) den Bonner Carrier dazu verdonnert, seinen Wettbewerbern eine zeitunabhängige Pauschale (Großhandels-Flatrate) für den Netzzugang zu offerieren.

Weil T-Online seine eigene Flatrate vom Markt genommen habe, müse die Anordnung der Regulierungsbehörde nicht gleich vollzogen werden. Damit erhalten die Gerüchte neue Nahrung, die Internet-Tochter der Telekom habe ihr Angebot nur gestoppt, damit der Mutterkonzern die Großhandels-Flatrate nicht anbieten muss.