Aktie der Woche

FJH: Dividende trotz sinkender Nettoliquidität

21.05.2004

Ende September 2003 stuften wir die FJH-Aktie bei einem Kurs von 28,25 Euro mit "Verkaufen" ein. Die Empfehlung gründete auf der Entwicklung des Bilanzpostens "noch nicht fakturierte Forderungen". Seit zwei Quartalen wächst diese Position nicht mehr, sondern ist leicht rückläufig. Seitdem FJH jedoch auf die Aktivierung verzichtet, wurden Verluste vor Zinsen und Steuern von 15 Millionen Euro (Q4/03) respektive von 4,7 Millionen Euro (Q1/04) erwirtschaftet.

Positiv wirkt, dass die Summe aus Forderungen und noch nicht fakturierten Forderungen in den letzten beiden Quartalen von 89,8 Millionen Euro auf 82,4 Millionen Euro abgebaut werden konnte. Da jedoch gleichzeitig auch der Quartalsumsatz von 35 Millionen Euro auf zuletzt nur noch 19,1 Millionen Euro zurückging, ist die Kennzahl "Zahlungsziel in Tagen" (auf Basis des letzten Quartalsumsatzes) auf 394 angestiegen. Üblich bei Softwareunternehmen sind rund 60 bis 90 Tage.

FJH verfügte Ende März infolge des seit etlichen Quartalen negativen Cashflows nur noch über eine Nettoliquidität in Höhe von 3,3 Millionen Euro. Trotzdem soll eine Dividende von 1,73 Millionen Euro ausgeschüttet werden. Daher ist es unabdingbar, künftig positive Cashflows zu erwirtschaften. Ob dies mit derzeit über 1000 Mitarbeitern gelingt, die jährliche Personalkosten von rund 75 Millionen Euro verursachen, erscheint zweifelhaft. Zudem hat FJH für 2004 nur eine Reduzierung der noch nicht fakturierten Forderungen um knapp neun Millionen auf 60 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Mit über 90 Millionen Euro ist das Unternehmen angesichts der jüngsten Resultate an der Börse noch immer hoch bewertet. Daher bekräftigen wir die Einstufung "Verkaufen" auch auf dem aktuellen Kursniveau.(ajf)

Stephan Hornung und Christian Struck*

*Die Autoren sind Analysten der Capital Management Wolpers (CMW) GmbH in München. Die hier veröffentlichten Informationen beruhen auf Quellen, die wir für vertrauenswürdig und zuverlässig halten. Trotz sorgfältiger Quellenauswahl und -auswertung können wir für Vollständigkeit, Genauigkeit und inhaltliche Richtigkeit der Angaben eine Haftung nur insoweit übernehmen, als grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz Haftung begründen. Jede darüber hinausgehende Haftung wird ausgeschlossen. Für Angaben Dritter übernehmen wir kein Obligo, Aktienanlagen sind durch stärkere Kursschwankungen gekennzeichnet.