Neue Richtlinie für die elektronische Kommunikation

Europäische Kommission will Datenschutz aufs Internet ausweiten

24.11.2000
MÜNCHEN (CW) - Die EU-Kommission hat den Entwurf für eine neue europäische Richtlinie zum Datenschutz in den elektronischen Kommunikationsmedien vorgelegt, die entscheidende Auswirkungen auf das deutsche Datenschutzgesetz hat.

Die geplante Richtlinie der Europäischen Union zur Verarbeitung personenbezogener Daten und dem Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation soll die EG-Telekommunikations-Datenschutzrichtlinie 97/66/EG vom 15. Dezember 1997 ablösen. Entscheidend ist dabei, dass sich ihr Anwendungsbereich nicht mehr nur auf Telekommunikationsdienste bezieht, sondern auf alle elektronischen Kommunikationsnetze und -dienste - also auch auf Internet-Service-Provider (ISPs) und andere Anbieter von Internet-Dienstleistungen - ausgedehnt werden soll.

"Das Internet wirft die herkömmlichen Marktstrukturen über den Haufen, indem es eine gemeinsame, weltweite Infrastruktur für die Bereitstellung eines breiten Spektrums elektronischer Kommunikationsdienste bietet", heißt es in dem Entwurf. Diese eröffneten zwar einerseits neue Möglichkeiten für die Nutzer, andererseits stellten sie aber auch neue Risiken in Bezug auf deren personenbezogene Daten und ihre Privatsphäre dar.

Nach den Worten des Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfD), Joachim Jacob, wird die in Deutschland geltende Trennung zwischen Telekommunikations- und Telediensten mit der geplanten Erweiterung aufgehoben. Brüssel werde die Regelungen aber "wegen der technischen Vielgestaltigkeit moderner elektronischer Kommunikationsmedien technikneutral und damit zukunftsorientiert formulieren". Die neuen Rechtsvorschriften sollen spätestens Anfang 2002 eingeführt werden. Der oberste Datenschützer hat auf seiner Website ein Diskussionsforum zu den EU-Plänen für eine gemeinschaftsweite Neuregelung eingerichtet. Hier können sich Interessierte und Fachleute zu dem Thema austauschen. Das Online-Forum steht zunächst für fünf Monate offen - bei großem Andrang soll die Frist verlängert werden.