Neue Tarife ab Juli

EU tritt beim Roaming auf die Preisbremse

29.03.2012
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Manfred Bremmer beschäftigt sich mit (fast) allem, was in die Bereiche Mobile Computing und Communications hineinfällt. Bevorzugt nimmt er dabei mobile Lösungen, Betriebssysteme, Apps und Endgeräte unter die Lupe und überprüft sie auf ihre Business-Tauglichkeit. Bremmer interessiert sich für Gadgets aller Art und testet diese auch.
Gute Nachrichten für Reisende, die sich über hohen Kosten für Telefonie, SMS und mobile Internet-Nutzung in EU-Nachbarländern geärgert haben: Es geht bergab.

Basierend auf einem Vorschlag vom vergangenen Jahr haben Vertreter des EU-Parlaments, der EU-Kommission und der Mitgliedsländer eine vorläufige Vereinbarung zu neuen Roaming-Regeln in der EU getroffen. Ziel ist es, die übertrieben hohen Kosten zu drücken, bis der Wettbewerb in dem Segment greift - zunächst wird dabei ein Zeitraum bis Ende Juni 2017 in Auge gefasst. "Die Konsumenten sind es leid, mit hohen Roaming-Gebühren abgezockt zu werden", erklärte EU-Kommisarin Neelie Kroes dazu in einer Stellungnahme.

Die Vereinbarung sieht vor, dass ab Juli innerhalb der EU nur noch maximal 29 Cent pro Minute für abgehende Gespräche (statt derzeit 35 Cent) und acht (bislang elf) Cents pro Minute für ankommende Gespräche berechnet werden dürfen. Das Verschicken von SMS soll höchstens neun Cents kosten, die Obergrenze pro Megabyte mobiler Datenutzung wird auf 70 Cents festgelegt, wobei die Abrechnung in Kilobyte-Einheiten erfolgt. Bislang zahlt man im Schnitt 2,50 Euro pro Megabyte Daten-Roaming.

Ab Juli 2014 soll der Höchstpreis für mobiles Internet dann auf 20 Cent je MB (ab 1. Juli 2013: 45 Cent/MB) sinken. Pro Anrufminute dürfen die Mobilfunk-Provider dann nur noch maximal 19 Cent kassieren, je Empfangsminute fünf Cent. Der Höchstpreis pro SMS wird auf sechs Cent gesenkt.

Doch damit nicht genug: Um den Wettbewerb für Roaming-Dienste zu stärken, müssen die Netzbetreiber außerdem ab Juli dieses Jahres virtuellen Mobilfunkbetreibern und Resellern Zugang zu regulierten Vorleistungsentgelten gewähren. Ab dem 1. Juli 2014 sollen Mobilfunknutzer dann in der Lage sein, im Gastland unabhängig von ihrem Mobilfunkvertrag aus verschiedenen Roaming-Angeboten - etwa von Reiseveranstaltern oder Lebensmittelhändlern - auszuwählen.