EU schlägt neue Richtung beim Online-Recht ein

16.07.1999

MÜNCHEN (CW) - Ein Richtungswechsel der Europäischen Kommission in Sachen E-Commerce und Recht hat zu Unmut in der Branche geführt. Bisher verfolgte die Kommission das Konzept des Ursprungslandprinzips, wobei das im Land des Firmensitzes des Anbieters geltende Recht zur Anwendung kommt. Nun sollen Online-Einkäufer auch in ihrem Heimatland klagen können (Heimatprinzip). Was für die Verbraucher sicher einen Vorteil bedeutet, erzürnt die Web-Händler. Bertelsmann kritisierte den Sinneswandel als Widerspruch zum europäischen Binnenmarkt. Online-Händler wären so gezwungen, die rechtliche Zulässigkeit ihrer Aktivitäten in jedem der 15 EU-Staaten zu prüfen.