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EU-Richtlinie für digitale Signatur gilt ab sofort

21.01.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Vor zwei Tagen ist die EU-Richtlinie über elektronische Signaturen mit der Veröffentlichung im "Amtsblatt der Europäischen Union" in Kraft getreten (Amtsblatt L13/12 vom 19. Januar 2000). Die Anfang Dezember nach langem Tauziehen der EU-Mitgliedsstaaten verabschiedeten Bestimmungen sollen die Nutzung der digitalen Unterschrift sowie deren gesetzliche Anerkennung erleichtern (CW Infonet berichtete). Durch die neue Richtlinie sind die europäischen Staaten verpflichtet, die fälschungssicheren Online-Signaturen einer handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichzustellen. Die Bundesregierung hat nun 18 Monate Zeit, die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.