EU-Regelung für Ortszugang vereinbart

13.10.2000

LUXEMBURG (CW) - Die für die Telekommunikation zuständigen Minister der EU-Mitgliedsstaaten wollen den Wettbewerb in der Vergabe von Teilnehmeranschlüssen beschleunigen. Ab dem 1. Januar des kommenden Jahres müssen sämtliche ehemaligen Staatsmonopolisten ihr Netz für Konkurrenten öffnen. Auf den deutschen Markt wird die Gesetzesinitiative, die noch das EU-Parlament passieren muss, keine Auswirkungen haben. Ein Passus des Gesetzestextes besagt nämlich, dass neue Wettbewerber gegenüber dem Ortsnetzbetreiber keine Ansprüche geltend machen können, wenn andere Möglichkeiten bestehen.