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EU-Datenschützer fordern "Recht auf Vergessenwerden" weltweit

27.11.2014
Von 
Thomas Cloer war Redakteur der Computerwoche.
Die Datenschützer der Europäischen Union sind der Auffassung, dass das vom Europäischen Gerichtshof verhängte "Recht auf Vergessenwerden" bislang nicht ausreichend umgesetzt ist.

Insbesondere sollten Links, deren Löschung beantragt wurde, auch aus den Suchergebnissen der globalen Präsenz Google.com verschwinden, beschieden die in der Article 29 Working Party (WP29) zusammengeschlossenen Datenschützer in einer Empfehlung (PDF-Link). Diese ist allerdings nicht bindend. Google setzt das "Right to be forgotten" bislang nur auf EU-regionalen TLDs wie .de, .fr oder .co.uk um.

Die WP29 fordert ferner, Google und andere Suchmaschinen sollten Websites nicht länger routinemäßig darüber benachrichtigen, wenn ihre Links aus Ergebnissen gestrichen wurden. Dafür gebe es keine rechtliche Grundlage.

Die Regulierungsbehörden in Deutschland, Frankreich und Großbritannien haben laut einem Bericht des "Wall Street Journal" bereits 440 Beschwerden von Einzelpersonen dazu erhalten, wie Google das Urteil des EuGH umgesetzt hat. Das könnte eine Verfolgung des Internet-Konzerns und sogar Geldbußen nach sich ziehen.