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Entscheidung über Fusion von T-Online und Telekom erst im Februar

25.01.2006
Die geplante Verschmelzung des Internetanbieters T-Online mit seinem Mutterkonzern Deutsche Telekom verzögert sich erneut um mehrere Monate.

Das Oberlandesgericht Frankfurt will nach Mitteilung vom Mittwoch voraussichtlich erst Mitte Februar über den Antrag der Unternehmen auf eine beschleunigte Genehmigung ihrer Fusion entscheiden. Damit müssen beide Firmen laut Verschmelzungsvertrag noch einmal getrennte Hauptversammlungen abhalten. Selbst bei einem Gerichtsbeschluss zu Gunsten einer schnellen Fusion könnte diese deshalb vorerst nicht vollzogen werden.

Als Stichtag nennt der Vertrag den 31. Januar 2006. Falls die Fusion bis zu diesem Datum nicht in das Handelsregister der Telekom eingetragen sei, solle sie erst nach den ordentlichen Hauptversammlungen wirksam werden, heißt es dort. Diese sind bei beiden Unternehmen für den kommenden Mai angesetzt.

Eine erneute mündliche Verhandlung über den Antrag ist nach Angaben eines Gerichtssprechers nicht geplant. In erster Instanz hatte das Landgericht Darmstadt im November eine Vorab-Genehmigung abgelehnt. Die Unternehmen hatten diese beantragt, um ihren Verschmelzungsbeschluss auch ohne eine Entscheidung in der Hauptsache vollziehen zu können. Normalerweise müsste die Fusion bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die Anfechtungsklagen zahlreicher Kleinaktionäre auf Eis liegen. Bis zu dieser endgültigen Klärung können nach Einschätzung der Beteiligten aber noch Jahre vergehen.

Die Telekom und T-Online argumentieren, das erst im Jahr 2000 selbstständig gewordene Tochterunternehmen müsse zügig wieder in den Konzern eingegliedert werden. Nur so könnten die Unternehmen mit neuen Produkten im umkämpften Markt für schnelle Internetanschlüsse mithalten. Kleinaktionäre kritisieren dagegen den Übernahmepreis als zu niedrig und halten T-Online auch allein für wettbewerbsfähig. (dpa/tc)