Elektronische Akten in Rheinland-Pfalz

06.02.2006
Von Dorothea Friedrich
Nach der Einführung des so genannten elektronischen Rechtsverkehrs in der gesamten Verwaltungsgerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz, arbeitet künftig auch die Sozialgerichtsbarkeit IT-gestützt.

Nach Angabend des rheinland-pfälzischen Justizministeriums werden derzeit rund 1050 Verwaltungsgerichtsverfahren elektronisch geführt werden. Das Landessozialgericht ist seit Oktober 2005 an das System angeschlossen. Im Laufe des Jahres sollen die weiteren Sozialgerichte folgen.

Schriftsätze und deren Anlagen können als E-Mail-Anhang bei Gericht eingereicht und vom Gericht - einschließlich der Entscheidungen - an die Verfahrensbeteiligten übermittelt werden. Die eingehenden elektronischen Dokumente werden gerichtsintern automatisiert an die zuständigen Bearbeiter weitergeleitet. Diese erstellen ihre Anordnungen und Verfügungen ebenfalls in elektronischer Form, so dass eine elektronische Akte entsteht. Auf diese Weise können sich die Verfahrensbeteiligten im Internet über den Verfahrensstand informieren und Einsicht in die elektronische Gerichtsakte nehmen.