Web

Einstweilige Verfügung gegen Letsbuyit.com

17.07.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Hamburger Landgericht hat eine Einstweilige Verfügung gegen die deutsche GmbH des Co-Shopping-Anbieters Letsbuyit.com erlassen. Der Berliner Konkurrent Cnited hatte das Unternehmen beschuldigt gegen das in Deutschland geltende Wettbewerbsrecht und Rabattgesetz zu verstoßen. Das Letsbuyit-Co-Shopping-Modell bietet dem Kunden bei der Abnahme von Artikeln in höherer Stückzahl günstigere Preise an. Deutschland-Chef des Unternehmens Rolf Hansen hat angekündigt Widerspruch einzulegen, falls die Verfügung wirklich zugestellt wird und somit ihre Gültigkeit erlangt. Cnited wolle vorher jedoch erst prüfen, ob man sich auf einem gütlichem Weg einigen könne.