ADL fürchtet Alleingang der Länder:

Einheitlicher Datenschutz in Gefahr

25.02.1977

KIEL/MÜNCHEN (CW) - Der bundesweit einheitliche Datenschutz ist noch bevor er realisiert wird - in Gefahr, weil die Länder als Ausführungsorgane nach dem BDSG ihre Referentenentwürfe bisher nicht aufeinander abgestimmt haben. Dies glaubt der ADL-Verband nach seinen Informationen feststellen zu können. In einem 95 Zeilen langen, dringenden Appell an die Länder fordert der ADL deshalb, "bundesweit möglichst einheitliche und widerspruchsfreie Datenschutzgesetze in Ergänzung zum Bundesdatenschutzgesetz zu erlassen, damit in der Bundesrepublik keine Rechtsunsicherheit durch mangelnde Einheitlichkeit der Gesetzgebung und der Ausführungsbestimmungen entsteht".

Unter anderem appelliert der ADL: "Es kommt jetzt darauf an, daß die Behörden so schnell wie möglich ihre Funktionen aufnehmen; bevor dies nicht der Fall ist, kann von datenverarbeitenden Betrieben nicht verlangt werden, daß sie die vielfach - mit gutem Grund - unbestimmt gehaltenen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes einhalten."

Der ADL befürchtet, daß die Länderjuristen praxisferne. Erlässe konstruieren, und empfiehlt dringend als Abhilfe "zur Unterstützung der Parlamente und der staatlichen Stellen" zumindest in den ersten Jahren der Ausgestaltung der notwendigen rechtlichen Bestimmungen enge Kontakte zu Experten der Industrie, des ADL, zu Fachleuten anderer Verbände und zu den Handelskammern zu halten. Konkret schlägt der Datenverarbeiterverband vor, einen Datenschutz-Beratungsausschuß in allen Bundesländern als "beratendes Gremium für Parlament und Regierung" zu etablieren.