EDV-Zubehörfirma ignoriert Datenschutz

11.09.1981

WIEN (eks) - Eigentlich besser wissen müßte es die Helf AG in Wien. Sie versendet unter eigenem Namen einen auf Endlos-Papier erstellten Fragebogen, der seinerseits nach Auskunft des Unternehmens für automationsunterstützte Verarbeitung vorgesehen ist. Da das Adreßmaterial gekauft wurde, handelt es sich bei den Adressaten überwiegend nicht um Kunden. Die daher nötige Registrierung beim Datenverarbeitungs-Register wurde nicht durchgeführt.

Wie gering das Wissen über das österreichische Datenschutz-Gesetz ist, demonstriert dieser Fall. Als Vertreter für Maschinen und Zubehör für Datenverarbeitung sollte die Helf AG doch eher ein nahes Verhältnis zur EDV haben.

Die Fragebogen-Aktion demonstriert noch in einem weiteren Punkt eine gewisse EDV-Unschuld. Meint das Unternehmen doch, daß es "bis dato in Österreich keine repräsentativen Umfrage-Ergebnisse über österreichische Computer-Anwender und -Interessenten gibt". Die jährliche ???iebold-Österreich-Statistik sowie die ???lmäßigen Umfragen der Berufsund EDV-Verbände OCG und ADV (Benutzerprobleme mit Hardware und Software) werden "großzügig" ignoriert. An der Berechtigung zur Ermittlung der gefragten Daten besteht wenig Zweifel - solange nur nach dem Verbrauch von Endlos-Formularen gefragt wird.

Mindesterfordernis für Ermittlung und Verarbeitung der Daten wäre allerdings Registrierung und Angabe der Registernummer in der Aussendung gewesen, da die Adressaten nicht ausschließlich Kunden von Helf waren.

Die Schuld an diesem Versäumnis gibt ein Helf-Mitarbeiter dem Salzburger Adressenbüro, von dem die Adressen gekauft wurden. Dies ist insofern richtig, als dem Adreßhändler ein Hinweis auf die Registrierung wohl angestanden wäre. Aber die ???icht zur Registrierung hat in Österreich allemal der Auftraggeber.