Nach einem Urteil vom Mittwoch darf die Telekom nicht per Rufumleitung Anrufe abfangen und ins eigene Netz dirigieren, die eigentlich ins Mobilnetz von E-Plus gehen sollten. Für ein entsprechendes Angebot namens "Switch & Profit" hatte die Telekom Werbung gemacht. Weil E-Plus dadurch bestimmte Gebühren entgingen, war der Mobilfunkanbieter gegen den Konkurrenten vor Gericht gezogen.
Der BGH-Wettbewerbssenat untersagte das Angebot wegen gezielter Behinderung eines Konkurrenten. Die Telekom habe sich dadurch Leistungen von E-Plus zunutze gemacht, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Damit behindere sie die Anstrengungen von E-Plus, eigene Leistungen auf dem Markt in angemessener Weise zur Geltung zu bringen. (Az: I ZR 150/07 vom 7. Oktober 2009)
Damit folgte der BGH den Argumenten des E-Plus-Anwalts Peter Baukelmann, der eine unlautere Behinderung des Unternehmens geltend gemacht hatte. "Der Kunde steht sozusagen vor der Eingangstür von E-Plus und wird auf die Eingangstür der Telekom umgeleitet." (dpa/tc)