Koppelung von Hard- und Softwarewartung moniert

Die amerikanische Unisys Corp. macht TPMern das Leben schwer

02.10.1992

SAN DIEGO (CW) - Der Third-Party-Maintenance-Anbieter (TPM) Datasat Inc. hat vor dem Distriktgericht in San Diego Klage gegen die Unisys Corp. eingereicht. Gegenstand des Verfahrens sind nach Angaben der Datasat-Anwälte Verstöße gegen das amerikanische Kartellrecht.

Unisys biete, so die Rechtsvertreter der Kanzlei Gray, Cary, Ames & Frye, ihren Mainframe-Kunden nur noch integrierte Hard- und Softwarewartungsverträge an. Das bedeute, daß der Kunde, der einen Softwarewartungsvertrag für das Betriebssystem und den systemnahen Bereich abschließen will, immer auch einen Hardwarewartungsvertrag unterschreibt. Den TPMern, die in der Regel Hardwarewartung anbieten und gebrauchtes Equipment verkaufen, werde so die Geschäftsgrundlage entzogen, beklagen die Anwälte von Datasat.

"Wir haben erfolglos.. versucht, Unisys zu einer Änderung der Politik zu bewegen, die es TPMern unmöglich macht, Serviceverträge für Unisys-maschinen anzubieten oder gebrauchtes Unisys-Equipment zu verkaufen", erklärte der Gründer von Datasat Bruce DeBolt. "Wir versuchen lediglich, in einem Marktsegment fair und offen über Preise und Qualität zu konkurrieren, das in der Vergangenheit monopolisiert worden ist."

Nach Meinung der Rechtsvertreter habe die Klage gegen diese Form der Verträge deshalb Aussicht auf Erfolg, weil der United States Supreme Court in der Stellungnahme zu einem ähnlich gelagerten Fall - Kodak versus Image Technical Services - solche Koppelungsgeschäfte untersagte.

Andreas Willumeit, Sprecher der Unisys Deutschland GmbH, konnte zu dem Verfahren zwar nicht konkret Stellung nehmen, "da es offenbar nur die Corporation betrifft". meinte aber, die Klage könne sich nur gegen die weltweit angebotenen "A-la-carte-Verträge" richten, die Unisys im Wartungsbereich anbiete: "Das sind Kundendienstverträge, die nicht mehr zwischen Hardware- und Betriebssystem. Software trennen. Der Service-vertrag über Pflege und Wartung der Betriebssystem- und systemnahen Software ist mit der Hardwarewartung gekoppelt." Diese Bündelung stelle zwar einen gewissen Schutzmechanismus gegenüber der Konkurrenz durch TPMern dar, weil die Kunden nur dann Softwarepflege erhalten, wenn sie den Hardware Service ebenfalls abschließen, "aber wir entziehen den Drittanbietern nicht die Geschäftsgrundlage". Es gebe in Deutschland auch einige Unternehmen, die bei der Wartung mit TPMern zusammenarbeiten. "In diesen Fällen stellen wir selbst-verständlich die von TPMern benötigten Ersatzteile zu einem fairen Preis zur Verfügung, so daß sie ein konkurrierendes Angebot machen können."

Eingeführt habe man diese integrierte Vertragsform nicht aus Furcht vor Konkurrenz, sondern weil es immer größere Probleme bereite, Hardwarewartung von der Softwarepflege zu trennen. Dadurch werde es für den TPMern schwerer, "ein Stück aus dem Wartungskuchen herauszubrechen", so Willumeit, zumal Drittwarter in der Regel Hardwareservice anbieten.