Der Datenschutz-Beauftragte der Bundesregierung, Hans Peter Bull, hält ein "gewisses Mißtrauen" im Bereich des Datenschutzes für angebracht. Es könne sein, so Bull, daß die Behörden mehr wissen wollten, als sie eigentlich fragen dürfen. Dem Bürger müsse

20.07.1979

Der Datenschutz-Beauftragte der Bundesregierung, Hans Peter Bull, hält ein "gewisses Mißtrauen" im Bereich des Datenschutzes für angebracht. Es könne sein, so Bull, daß die Behörden mehr wissen wollten, als sie eigentlich fragen dürfen. Dem Bürger müsse daher auf jeden Fall Auskunft gegeben werden, aufgrund welcher Rechtsgrundlage von ihm bestimmte Informationen verlangt werden. Letztlich könne man auch die Auskunft verweigern und sich gerichtlich- auseinandersetzen. "Wer davor Angst hat, dem muß ich sagen: Wer sein Recht nicht wahrnimmt, verliert es", bemerkte Bull.