Zum Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts:

Daterschutzbeauftragte setzen sich durch

05.01.1984

BONN (pi) - Vom "wichtigsten Ereignis in der Geschichte des Datenschutzes seit Verkündigung des Bundesdatenschutzgesetzes", sprach der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Reinhold Baumann. Er stellte mit Genugtuung fest, daß sich die Datenschutzbeauftragten mit ihren Bedenken gegen die Volkszählung, so wie sie im Gesetz vorgesehen war, durchgesetzt haben.

Für die weitere Entwicklung des Datenschutzes und speziell für künftige Volkszählungen hält Baumann folgende Grundsatzaussagen des Gerichts für wesentlich:

- Das Grundgesetz garantiert dem Bürger ein informationelles Selbstbestimmungsrecht.

- Der Staat muß dem Bürger klar sagen, für welche Zwecke er Daten von ihm verlangt.

- Datenerhebungen für statistische Zwecke dürfen nicht mit solchen für Verwaltungszwecke vermengt werden. Einen Melderegisterabgleich darf es danach nicht geben. Dies haben die Datenschutzbeauftragten bereits 1979 gefordert.

- Statistische Erhebungen sind auch künftig möglich, wenn sie erforderlich sind und rechtlich, organisatorisch und technisch sichergestellt ist, daß die erhobenen Daten streng abgeschottet bleiben.

- Die Bürger müssen auf ihre Rechte schriftlich hingewiesen werden.

Der Bundesbeauftragte sieht seine Position durch die Feststellung des Gerichts gestärkt. Er erwartet von der Entscheidung des Gerichts ferner weitreichende Auswirkungen für die anstehende Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes und die weitere Gesetzgebung zum Datenschutz.