Die interaktive Unterweisung ist laut Weka Media unter Berücksichtigung von didaktischen und sprachlichen Kriterien erstellt worden. Ziel ist es, den Mitarbeiter für das Thema Datenschutz zu sensibilisieren, um einen regelkonformen Umgang der Richtlinien zu gewährleisten. Datenschutzbeauftragte kommen so ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, Mitarbeiter in den aktuell gültigen Datenschutzrichtlinien zu unterweisen.
Der Angestellte kann die Schulung zeitunabhängig an einem PC-Arbeitsplatz machen. Findet während der Unterweisung eine Unterbrechung statt, so besteht die Möglichkeit, diese zu einem späteren Zeitpunkt an derselben Stelle fortzusetzen. Am Ende der Schulung kann optional eine Verständniskontrolle eingerichtet werden. In der E-Learning-Schulung sind die datenschutzrechtlichen Bestimmungen aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Teledienstegesetz (TDG), Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) berücksichtigt.
Weka Media bietet zudem E-Learning-Kurse für die Bereiche Arbeitsschutz sowie Qualitäts- und Umwelt-Management.