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Datenschützer warnen vor TK-Gesetzesnovelle

26.11.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Datenschutzbeauftragen von Bund und Ländern warnen in einer aktuellen Erklärung vor dem Entwurf der Bundesregierung für eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes. Dieser beinhalte "gravierende Verschlechterungen des Datenschutzes". Ferner bestünden erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die vom Rechtsausschuss des Bundestags geforderte Verpflichtung der Diensteanbieter zur sechsmonatigen Speicherung der Verkehrsdaten.

Für besonders bedenklich halten die Datenschützer die Speicherung aller entstehenden Verkehrsdaten und damit auch der Zielrufnummern - und zwar unverkürzt bis zu sechs Monate nach Rechnungsversand. Damit werde ohne Not und überzeugende Begründung die bisherige Regelung aufgegeben (bislang wurden Rufnummern gekürzt gespeichert, so nicht der Kunde eigens vollständige Speicherung oder Löschung beauftragt hat).

Für gesetzeswidrig halten die Datenschützer ferner eine Zwangsidentifizierung beim Erwerb vertragsloser Handys (Prepaid). Die mit der TKG-Novelle geplante Einführung einer solchen sei zudem unpraktikabel, denn solche Geräte würden häufig verschenkt oder abgegeben. Da Käufer und Nutzer dann nicht identisch seien, hätten Sicherheitsbehörden dadurch keinen nennenswerten Informationsgewinn.

Last, but least sprechen sich die öffentlichen Datenschützer gegen das Vorhaben aus, Ermittlungsbehörden und Nachrichtendiensten ohne Bindung an einen Straftatenkatalog oder Richtervorbehalt Zugriff auf Passwörter, PINs und PUKs zu gewähren, die Inhalte oder nähere Umstände einer Telekommunikation schützen. Hier sei Missbrauch möglich; zudem speicherten die Diensteanbieter solche Daten selbst verschlüsselt.

Die ausführliche Entschließung vom 21. November können Interessierte hier nachlesen. (tc)