Handy-Affäre

Datenschützer kritisieren strukturelle Mängel

27.07.2011
Angesichts der Handy-Affäre in Sachsen kritisieren Datenschützer Mängel in der Strafprozessordnung.

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder wiesen am Mittwoch in München darauf hin, "dass die in Dresden erfolgte Funkzellenabfrage leider keinen Einzelfall darstellt, sondern auf strukturellen Mängeln in der Strafprozessordnung beruht".

Hintergrund ist die Auswertung von knapp einer Million Datensätzen von Handy-Besitzern nach den Ausschreitungen bei einer Demonstration am 19. Februar in der sächsischen Landeshauptstadt. Mit richterlicher Genehmigung waren Mobilfunkdaten abgefragt worden - dabei gerieten auch Unbeteiligte ins Visier der Ermittler.

Die Vorschrift der Strafprozessordnung sei so allgemein, "dass sie die massenhafte Erfassung von Menschen gestattet, die keinen Anlass für einen staatlichen Eingriff gegeben haben", bemängelte der Vorsitzende der Konferenz der Datenschutzbeauftragten und bayerische Beauftragte Thomas Petri.

Der Paragraf 100g erlaubt im Fall einer erheblichen Straftat die Überprüfung von Telekommunikationsdaten in einem bestimmten Raum zu einer bestimmten Zeit. Die Datenschützer fordern in einer Mitteilung, diesen Paragrafen "klarer und vor allem strenger zu fassen". (dpa/tc)