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Datenschützer: Kein pauschaler Bedarf für weitere Einschränkungen

02.10.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern haben gestern im Rahmen eines Sondertreffens festgestellt, dass auch angesichts der Terroranschläge in den USA und deren Vorbereitung in Deutschland kein Anlass zu pauschalen Forderungen nach Einschränkung des Bürgerrechts auf Datenschutz bestehe. Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden verfügten bereits über weit reichende Befugnisse zur Datenverarbeitung. Beispielsweise sei die so genannte Rasterfahndung zu Strafverfolgungszwecken generell möglich, in den meisten Ländern auch zur Gefahrenabwehr. Das Bundesamt zur Anerkennung ausländischer Flüchtlinge könne bereits heute Erkenntnisse über terroristische Aktivitäten an Verfassungsschutz und Polizei übermitteln.

Die Datenschützer betonten in diesem Zusammenhang, Datenschutz sei nie Täterschutz gewesen und werde dies auch in Zukunft nicht sein. Sie warnten vor übereilten Maßnahmen, die die Freiheitsrechte von Bürgerinnen und Bürgern einschränkten. Alle neu beschlossenen Befugnisse sollten befristet und einer ergebnisoffenen Erfolgskontrolle unterzogen werden. Bei der künftigen Rechtssprechung seien die grundlegenden Rechtsstaatsprinzipien und das Gebot besondere gesetzlicher Verwendungsregelungen für sensible Daten selbstverständlich zu beachten. Diese verfassungsrechtlichen Garantien prägten den Rechtsstaat, den es gemeinsam zu verteidigen gelte.