CW bringt Lexikon für das IT-Recht heraus

28.01.2011
Praxisthemen von A wie Abmahnung über D wie Datenschutz bis Z wie Zweckübertragungsregel.

Die vielen Gesetzesänderungen der letzten Monate machen das Studium der Rechtslage für IT-Verantwortliche zur Pflicht. Zu groß ist das Risiko, Neuregelungen zu übersehen und dem eigenen Unternehmen oder sich selbst zu schaden. Als Beispiel mag die komplette Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) dienen oder die des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vom 3. März 2010.

Die COMPUTERWOCHE bringt gemeinsam mit der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH eine Neuauflage des "Lexikons für das IT-Recht" heraus. Für jeden, der sich einen Überblick verschaffen will, ist dieses übersichtliche Nachschlagewerk ideal. Worum es geht, mag eine Auswahl aus den unter dem Buchstaben E versammelten Artikeln zeigen. Hier finden sich beispielsweise ausführliche und verständliche Beiträge zu

• E-Commerce,

• ElektroG,

• E-Mail-Pflichtangaben,

• Erschöpfungsgrundsatz (Gebrauchtsoftware),

• EVB-IT (Verträge) und vieles mehr.

Das Lexikon richtet sich an mittelständische Unternehmen und an alle IT-Profis, die schnell und ohne anwaltliche Unterstützung Orientierung möchten. Zur Buchausstattung gehört eine Link-Sammlung mit weiterführenden Informatio-

nen. Die übersichtliche Gestaltung - inklusive FAQs - hilft, einen schnellen Überblick zu bekommen. (hv)