Computer und Recht/Programmierer muss nicht frueh aufstehen

09.02.1996

KASSEL (CW) - Arbeitgeber duerfen ihre Mitarbeiter nicht zu unzumutbar fruehen Zeiten auf Dienstreisen schicken, um die Kosten fuer eine Anreise am Vortag zu sparen. Das hat das Kasseler Bundesarbeitsgericht auf die Klage eines Programmierers entschieden. Um puenktlich anzukommen, haette er um 4.30 Uhr losfahren muessen. Deshalb reiste der Mann am Vortag - einem Sonntag - an. Die Firma weigerte sich, fuer die Reisezeit den Sonntagszuschlag zu zahlen. Das Gericht entschied, dass die Anreise am Sonntag notwendig gewesen sei. Man koenne von niemandem erwarten, um 4.30 Uhr eine vierstuendige Fahrt anzutreten und danach noch einem ganztaegigen Seminar zu folgen.

Bundesarbeitsgericht, Aktenzeichen: 3 AZR 842/94