Damit werden die Kriterien erweitert, nach denen Gewaltvideos und sogenannte Killerspiele als jugendgefährdend auf dem Index landen. Die Hinweise auf Altersbeschränkungen auf CDs und DVDs werden vergrößert, damit sie beim Kauf künftig auf den ersten Blick ins Auge fallen. Die Opposition im Bundestag hatte das Gesetz als unzureichend kritisiert.
Ursprünglich hatte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) auch den Einsatz jugendlicher Testkäufer geplant. Damit sollten Händler überführt werden, die Schnaps, Zigaretten oder Gewaltvideos unerlaubt an minderjährige Kunden verkaufen. Nach heftiger Kritik von SPD und Opposition war dieser Vorschlag aus dem Gesetzentwurf gestrichen worden. Der Einsatz von jugendlichen Testkäufern bleibt damit weiter den Ländern überlassen. (dpa/tc)