Zweiter Tätigkeitsbericht des BfD:

Bull bemängelt DV in den Behörden

01.02.1980

BONN (bi) - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Professor Hans-Peter Bull, legte dem Bundestag seinen "Zweiten Tätigkeitsbericht" vor. Zum Stand des Datenschutzes im allgemeinen erklärte Professor Bull vor der Presse unter anderem, daß das öffentliche Interesse am Datenschutz merklich gewachsen sei und daß sich, was die polizeilichen Informationsdienste anbelange, eine erfreuliche Entwicklung abzeichne; ein "Dauerbrenner" bleibe jedoch die Frage der Amtshilfe zwischen Behörden.

Dringend müßten mit den Ländern Fragen des Melderechts angegangen werden, es könne derzeit von einer "Überreaktion" der Länder gesprochen werden. Erste Erfolge habe es im Sicherheitsbereich gegeben, es existierten dort Richtlinien, nach denen Auskünfte über Daten manchmal erteilt würden, wenn dies sinnvoll erscheine, allerdings sei in diesen Richtlinien in der neuesten, überarbeiteten Form wieder eine Abschwächung der Auskunftsbereitschaft erkennbar.

Bei der etwaigen Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes sei keine neue qualitative Stufe zu erwarten. Aus seiner Sicht müßten der Gedanke der Zweckbindung von Daten und das Verbot ihrer Verwendung für andere Zwecke stärker betont werden. Bull in seinem Bericht: "Bei keiner der von mir kontrollierten Behörden war die Datenverarbeitung gänzlich ohne Mängel."