BlackBerry

RIM und indische Regierung einigen sich

Blackberry in Indien weiter erlaubt

02.11.2010
Von 
Moritz Jäger ist freier Autor und Journalist in München. Ihn faszinieren besonders die Themen IT-Sicherheit, Mobile und die aufstrebende Maker-Kultur rund um 3D-Druck und selbst basteln. Wenn er nicht gerade für Computerwoche, TecChannel, Heise oder ZDNet.com schreibt, findet man ihn wahlweise versunken in den Tiefen des Internets, in einem der Biergärten seiner Heimatstadt München, mit einem guten (e-)Buch in der Hand oder auf Reisen durch die Weltgeschichte.
RIM und die indische Regierung scheinen sich geeinigt zu haben: Bis zum 31. Januar 2011 will der Blackberry-Hersteller Techniken vorlegen, die Regierungsorganisationen einen "Lawful Intercept" ermöglichen. Die Ausnahmen betreffen in erster Linie den Blackberry Internet Service.

Im Streit zwischen der indischen Regierung und dem Blackberry-Hersteller RIM scheint sich eine Lösung abzuzeichnen. In der Diskussion geht es um die Verschlüsselung der Nachrichten und des Instant Messaging. Diese, von jedem Blackberry automatisch durchgeführte Verschlüsselung ist den indischen Behörden ein Dorn im Auge, da sie nicht ohne weiteres zu knacken sei. Ähnlich wie die Vereinigten Arabischen Emirate befürchtet Indien, dass sich Terroristen und andere Kriminelle der RIM-Technik bedienen, um so unerkannt Anschläge zu planen.

Nun scheinen sich Indien und RIM scheinbar geeinigt zu haben. Der kanadische Konzern hat demnach bis zum 31. Januar 2011 Zeit, eine Lösung vorzulegen, die einen "Lawful Intercept", also einen Zugriff auf die Übertragungen durch die Behörden ermöglicht. Ähnlich wie bei der Einigung mit den Vereinigten Arabischen Emiraten sind auch diesmal keine Details der Lösung bekannt geworden. Laut einer Pressemeldung vom August will der Konzern aber alles tun, um die Informationen vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

Der Blackberry-Hersteller hat dazu mehrere Punkte definiert, unter anderem müssen die Möglichkeiten der Carrier beschränkt werden, Zugriff auf die Daten soll nur auf richterlichen Beschluss gewährt werden. Die Sicherheitsarchitektur der BES-Systeme, die hauptsächlich von Unternehmen verwendet werden, bleiben unberührt, die Änderungen betreffen in erster Line den BIS-Dienst.