Bitkom-Studie: Deutsche kaufen gern im Internet ein

28.01.2008
Von 
Diego Wyllie hat Wirtschaftsinformatik an der TU München studiert und verbringt als Softwareentwickler und Fachautor viel Zeit mit Schreiben – entweder Programmcode für Web- und Mobile-Anwendungen oder Fachartikel rund um Softwarethemen.
Online Einkaufen wird immer beliebter. Wir der Hightech-Verband Bitkom mitteilt, haben 2007 41 Prozent der Deutschen im Internet Waren oder Dienstleistungen bestellt. 2006 lag die Quote bei 38 Prozent, ein Jahr zuvor bei 32 Prozent. Innerhalb der 27 EU-Staaten belegt Deutschland damit Rang vier.

An der Spitze steht laut Bitkom-Studie Großbritannien mit einer Quote von 44 Prozent, gefolgt von Dänemark und den Niederlanden mit je 43 Prozent. "Online-Shopping bietet viele Vorteile: Es ist preistransparent, bequem und meist auch umweltschonend - zudem ist ein Umtausch in aller Regel problemlos", kommentierte Bitkom-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer die neuen Zahlen. In Süd- und Osteuropa geht man demgegenüber im Internet nur selten auf Einkaufstour. So lag die Quote der Online-Shopper in Spanien und Portugal lediglich bei 13 beziehungsweise sechs Prozent, in Polen und Estland bei elf beziehungsweise sechs Prozent, in Rumänien und Bulgarien sogar nur bei zwei Prozent.

Ein klarer Zusammenhang besteht bei Privatpersonen zwischen der Art des Internet-Anschlusses und der Bereitschaft, im Internet einzukaufen: Lebten die Befragten in einem Haushalt mit Breitband-Zugang, so stieg die Quote der Online-Shopper in Deutschland auf 57 Prozent. Bitkom-Präsident Scheer begrüßt die große Offenheit der Deutschen gegenüber diesen neuen technologischen Einkaufs-Möglichkeiten. "Umso wichtiger ist es, den Rechtsrahmen weiter zu optimieren", sagt Scheer. Beispielsweise würden kleinere Online-Händler dringend ein praxisnahes und rechtssicheres Muster benötigen, mit dem sie ihre Kunden über deren Widerrufsrecht informieren können. Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften seien im deutschen Recht extrem komplex und schwierig umzusetzen. Daher hat das Bundesjustizministerium einen Entwurf vorgestellt, der einen veralteten Mustertext von 2002 ersetzen soll. Bitkom hält jedoch auch die neue Version für ungeeignet. "Der Text umfasst in normaler Schrift vier DIN-A4-Seiten. Das liest in der Praxis niemand, und bei Bestellungen per Handy ist die Belehrung auf den kleinen Displays nicht wirklich darstellbar." kommentiert Scheer.