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BfG übernimmt Beweislast beim Online-Banking

11.01.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Als erstes Kreditinstitut kehrt die Bank für Gemeinwirtschaft (BfG Bank) die Beweislast beim Online-Banking zugunsten ihrer Kunden um. Bislang tragen Anwender, die ihre Bankgeschäfte vom PC aus erledigen, das volle Risiko für das Gelingen der von ihnen angestoßenen Transaktionen. Geht etwas schief, dann müssen sie beweisen, dass nicht sie, sondern ein anderer, etwa ihre Hausbank, den Fehler gemacht hat. Dafür Belege zu erbringen, kann für Privatleute jedoch ausgesprochen schwierig werden.

Wenn sich nun die BfG Bank bereit erklärt, die Beweislast auf sich zu nehmen, so liegt das an den guten Erfahrungen des Kreditinstituts mit dem hierzulande gültigen Sicherheitsstandard Homebanking Computer Interface (HBCI). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind laut BfG Bank bereits geändert, betreffen aber ausschließlich Homebanking und Wertpapier-Ordering via Internet. Für Kunden, die ihre Geschäft via T-Online abwickeln, gelten die bisherigen Konditionen. Die Stadtsparkasse Köln soll ähnliche Pläne verfolgen.