Betreiber von Bulletin-Boards nur schwer zu fassen US-Student als Softwarepirat ueberfuehrt und freigesprochen

27.01.1995

MUENCHEN (IDG) - Davongekommen ist ein Student am Massachusetts Institut of Technology (MIT), der wegen Softwarepiraterie vor Gericht stand. Da der Betreiber eines Bulletin-Boards keine finanziellen Interessen verfolgte, konnte er weder des Betrugs noch der Copyright-Verletzung angeklagt werden.

David LaMacchia hat ein elektronisches Bulletin-Board betrieben, das Dritte dazu benutzt haben, illegale Softwarekopien im Wert von ueber einer Million Dollar hineinzustellen und abzurufen. Richter Richard Stearns sprach ihn vom Vorwurf des Betrugs frei. Wuerde LaMacchia aufgrund der geltenden Gesetze verurteilt, wuerden unzaehlige Anwender von Home-Computern kriminalisiert, die nur ein Programm fuer den privaten Gebrauch kopiert haben, so die Begruendung. Auch die Anklage wegen Verletzung des Copyrights wurde niedergeschlagen. Den Bestimmungen zufolge muss die Absicht, kommerzielle oder finanzielle Vorteile zu erringen, erkennbar sein. Dieses Ziel hat LaMacchia nach Meinung des Richters nicht verfolgt.

Der Freispruch war nicht im Sinne von Robert Kruger, Director bei der Business Software Alliance (BSA). Er hatte sich gewuenscht, dass mit dem LaMacchia-Fall ein Exempel statuiert wuerde. Kruger hofft nun, dass das US- Justizministerium das Copyright-Gesetz anpasst. "Der LaMacchia-Fall zeigt, dass wir eine gesetzliche Moeglichkeit brauchen, um Betreiber von Bulletin- Boards strafrechtlich zu verfolgen", steht ihm Ken Wasch, Executive Director der Software Publishers Association, bei. "Es geht nicht darum, was die Betreiber der Bulletin-Boards einnehmen, sondern was der Besitzer des Copyrights verliert."