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Beleidigen Sie Ihren Chef nicht via Internet

08.04.1999

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat entschieden (Aktenzeichen: 2 Sa 330/98), daß eine verhaltensbedingte fristgemäße Kündigung gerechtfertigt ist, wenn ein Arbeitnehmer im Internet unter der Bezeichnung "News der Woche" mehrere Nachrichten verbreitet, die seinen Dienstherrn beleidigen und herabsetzen. In der Urteilsbegründung hieß es laut Brancheninformationsdienst "jlp", das jedem Arbeitnehmer zustehende Grundrecht auf freie Meinungsäußerung finde seine Schranken in der Grundregeln des Arbeitsverhältnisses. Der Betriebsfrieden dürfe durch öffentliche Äußerungen des Arbeitnehmers nicht konkret gestört werden.