Bankenvereinigung fürchtet Erschwernisse

02.11.1984

ZÜRICH (sg) - Der Entwurf zum Datenschutzgesetz findet auch bei der Schweizerischen Bankiervereinigung keine Befürworter. Diese Organisation begrüßt zwar grundsätzlich eine Verbesserung des Datenschutzes, lehnt jedoch den vorliegenden Entwurf eines Bundesgesetzes über den Schutz von Personendaten rundweg ab.

Die Bankiervereinigung macht dazu geltend, daß das Bankengesetz die Geldinstitute im Interesse des Gläubigerschutzes zu größter Sorgfalt in der Auswahl ihrer Verwaltungsgeräte und des Personals sowie in der Verwaltung und Anlage der ihnen anvertrauten Gelder zwingt.

Sie sind damit gehalten, Informationen über Kunden, Angestellte und Dritte zu bearbeiten. Der Entwurf des Datenschutzgesetzes, vor allem das in diesem statuierten Auskunftsrecht, würde es den Banken weitgehend unmöglich machen, auf wichtige Daten zurückzugreifen. Die Bankiervereinigung fordert deshalb insbesondere eine unterschiedliche Handhabung des Datenschutzes in der öffentlichen Verwaltung und in der Privatwirtschaft oder besser noch eine branchenspezifische Lösung.