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ARD und ZDF wollen Geld von Telekom für Kabelfernsehen

20.09.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Bundeskartellamt prüft auf Beschwerde von ARD und ZDF, ob die beiden öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten für die Ausstrahlung von Programmen im Kabelfernsehen Gebühren von der Deutschen Telekom verlangen können. Die beiden Fernsehsender wehren sich dagegen, dass sie bislang dem Bonner Carrier dafür ein Entgeld zahlen müssen. Die kartellrechtliche Prüfung soll nun klären, ob die Telekom beim Kabelfernsehen ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht. In den Verträgen zur Einspeisung wurden der Telekom eine Freistellung von Vergütungsansprüchen eingeräumt. Nach dem Urheberrecht dürfen Anbieter von Inhalten jedoch für die Verbreitung ihrer Programme von den Kabelnetzbetreibern Vergütungsansprüche einfordern. ARD und ZDF wollen nun eine Angleichung an die Praxis in 46 anderen Ländern, in denen die Netzbetreiber von den Sendern kein Geld verlangen, sondern im Gegenteil für die Ausstrahlung sogar zahlen. Den beiden öffentlichen Fernsehanstalten schweben jährliche Summen zwischen 80 und 93 Millionen Mark vor.