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Autoren klagen gegen Googles Buchprojekt

21.09.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die in New York ansässige "Authors Guild" hat Klage gegen Google eingereicht. Zur Begründung gab der Verband, dem 8000 Schriftsteller angehören, an, dass der Suchmaschinenbetreiber mit seinem Projekt "Google Print" massiv Urheberrechte verletze. Einzelne Autoren wie Herbert Mitgang, Betty Miles und der Dichter Daniel Hoffmann treten als Nebenkläger auf.

Mit Google Print sollen sich die erfassten Werke nach Stichwörtern durchsuchen lassen. Das Vorgehen der Authors Guild nehme man mit Bedauern zur Kenntnis, heißt es in einem Statement von Google. Der Suchmaschinenbetreiber respektiere die Urheberrechte. So würden auf Trefferlisten nicht komplette Werke, sondern lediglich kleine Textpassagen rund um den Suchbegriff, sowie das Inhaltsverzeichnis und sofern vorhanden ein Stichwortverzeichnis ausgegeben. Das könne dazu beitragen, den Bekanntheitsgrad von einzelnen Büchern zu steigern. Außerdem werde auf Kaufmöglichkeiten bei Online-Buchhändlern verlinkt. Somit nütze Google Print letztendlich den Autoren.

Bereits im August sah sich Google dem Gegenwind von US-Verlagen ausgesetzt, und legte die Digitalisierung noch urheberrechtlich geschützter Werke zeitweise auf Eis. Bis November sollen nur nicht geschützte Werke gescannt werden, um den Verlagen die Möglichkeit zu geben, gegen die Erfassung von dem Urheberrecht unterliegenden Büchern Einspruch einzulegen (siehe Google legt Bücher-Digitalisierung auf Eis).

Anfang September hat Google angekündigt, Google Print auf Europa auszuweiten. In Deutschland sind nach Angaben des Google-Managers Jens Redmer Verhandlungen mit Großverlagen über die Buch-Digitalisierung positiv verlaufen. Laut Redmer können sich auch kleine und mittelgroße Verlage in Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden und Spanien anmelden und ihre Bücher online schicken (siehe: Google weitet Buchprojekt Google Print in Europa aus). (lex)