Konzentration auf breitenwirksame Anwendungen

3. DV-Programm: 31,5 Millionen Mark für Datenfernverarbeitung

16.04.1976

Die im 3. DV-Programm der Bundesregierung (1976 - 1979) für Datenfernverarbeitungs-Anwendungen vorgesehenen 31,5 Millionen Mark sind zwar nur 6 Prozent der Gesamtsumme von 561,6 Millionen Mark für Anwendungen der Datenverarbeitung (siehe CW-Nr. 14 vom 2. April 1976) - aber immerhin: Die Regierung setzt einen Schwerpunkt.

Wie angekündigt, bringt CW die offiziellen Texte des entsprechenden Kapitels aus dem 3. DV-Programm (Aktenzeichen 411-5901-5/76):

Die heute im kommerziellen Bereich und im Bereich der öffentlichen Verwaltung vorhandenen und im Aufbau begriffenen Datenfernverarbeitungs-Lösungen sind Speziallösungen. Ihre Weiterentwicklung und Anpassung an die Fortschritte der zugrunde gelegten Datenverarbeitungs-Systeme stößt auf erhebliche Schwierigkeiten. Die europäischen Datenverarbeitungs-Hersteller müssen systematische und standardisierte Lösungsansätze entwickeln die den Vorsprung des nicht europäischen Auslandes, vor allem der USA, aufholen. Damit soll verhindert werden, daß bestehende Monopole auf dem Datenverarbeitungs-Markt sich auch auf die zukunftsträchtige und grundlegende Anwendung der Datenfernverarbeitung ausdehnen.

Einer zügigen Anwendung der Datenfernverarbeitung steht heute noch unter anderem folgendes entgegen:

- Die Betriebssysteme der Datenverarbeitungs-Anlagen unterstützen die Datenfernverarbeitung noch nicht ausreichend. Dies gilt zum Beispiel für Fragen des Aufbaus, der Rekonfigurierung und des Wiederanlaufs nach Zusammenbrüchen in Rechnernetzen, für die Betriebsmittelvergabe und die Abrechnungsalgorithmen sowie für die interne Informationsdarstellung und -übertragung.

- Selbst genormte höhere Programmiersprachen sind auf "Maschinenebene" rechnerabhängig, da sie wegen der verschiedenen Randbedingungen bei unterschiedlichen Datenverarbeitungs-Systemen Programme erzeugen, die bei ihrem Ablauf unterschiedliche Leistungen zeigen.

- Die Datenstrukturen und Zugriffsmethoden verschiedener Rechner sind im allgemeinen uneinheitlich.

- Es fehlen Absprachen in organisatorischen Bereichen für Zugriffs- und Prioritätsregelungen.

- Für Verbundnetze sind verbesserter Datenschutz und verbesserte Datensicherheit erforderlich.

- Die Anforderungen der Benutzer an Datenfernverarbeitungs-Systeme sind noch nicht hinreichend spezifiziert, das Benutzerverhalten weitgehend unbekannt.

Mit Datenfernverarbeitungs-Systemen werden die folgenden Ziele angestrebt:

- Bedarfsspitzen sollen auf das Verbundsystem verteilt und die Gesamtkapazität entsprechend geringer dimensioniert werden können. Bei Einzelbetrieb der Rechner müßte jeder Rechner auf den Maximalbedarf seiner Anwender ausgelegt werden.

- Besserer Schutz gegen Ausfall einer einzelnen Anlage durch erhöhte Redundanz. Bei Störung oder Wartung eines Einzelrechners soll die Kapazität der übrigen Rechner weiterhin zur Verfügung stehen.

- Es soll der Vorteil von Verbundsystemen genutzt werden, daß der weitere Ausbau des Systems ohne Beeinträchtigung der Benutzer in bedarfsgerecht gewählter Stufung erfolgen kann, so daß eine kontinuierliche Auslastung gewährleistet ist und daß

- wegen der großen Teilnehmerzahl in einem Verbundnetz die Installation von Spezialrechnern für bestimmte Aufgaben wirtschaftlicher ist als im Einzelbetrieb.

Förderungsmaßnahmen

Die angeführten Probleme der Datenfernverarbeitung erstrecken sich von den Betriebssystemen der Datenverarbeitungs-Anlagen über die Anwenderprogramme bis hin zu Organisationsfragen der Anwender selbst und sind eng miteinander verflochten. Die Förderung kann daher, abgesehen von Grundlagenuntersuchungen, nicht auf punktuelle Maßnahmen beschränkt werden, sondern sie muß die Datenfernverarbeitung als Gesamtsystem aus der Sicht des Anwenders zum Gegenstand haben.

Eine Konzentration der Fördermittel soll durch die Auswahl weniger Anwendungssysteme der Datenfernverarbeitung erfolgen. Wegen der unterschiedlichen Anwenderbedürfnisse sollen Demonstrationsprojekte oder Modellvorhaben aus den Bereichen

- kommerzielle Datenverarbeitung (Dienstleistungsunternehmen etc.)

- wissenschaftliche Datenverarbeitung (Großforschungsbereich, Hochschulen)

- Datenverarbeitung in der öffentlichen Verwaltung (Behördenbereich)

ausgewählt werden, die eine große Breitenwirkung erwarten lassen. Dabei müssen Anwender, Datenverarbeitungs-Hersteller und die Datenverarbeitungs-Forschung eng zusammenarbeiten, damit anwendungsgerechte Lösungen entstehen und die Auswirkungen der Datenfernverarbeitung auf die Struktur und die Komponenten der Datenverarbeitungs-Systeme, zum Beispiel bei Datenendgeräten sowie auf die Programmiertechniken erkannt werden und in künftige Entwicklungen einfließen können. Bei den Datenendgeräten sollen Entwicklungen zu einfachen und billigen Ausführungen für einen großen Benutzerkreis sowie Spezialentwicklungen für besonders strukturierte und wohldefinierte Aufgaben, die einen besonderen Beitrag zur Rationalisierung erwarten lassen, gefördert werden.

Alle Projekte, aus denen Erkenntnisse über das Verhalten und die Anforderungen der Benutzer öffentlicher Netze zu erwarten sind, werden in Abstimmung mit dem Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen gefördert. Die gewonnenen Erkenntnisse werden auch bei einer Anpassung der benutzungsrechtlichen Vorschriften an die sich weiterentwickelnden Benutzerbedürfnisse Berücksichtigung finden. Zur Koordinierung der vielfältigen Bemühungen von Bund und Bundesländern auf dem Gebiet der Datenfernverarbeitung und der Rechnernetze hat der Kooperationsausschuß ADV Bund/Länder/kommunaler Bereich die Arbeitsgruppe Datenfernverarbeitung ins Leben gerufen. Die Federführung liegt beim Bundesminister des Inneren.

Im Zusammenhang mit der Schaffung standardisierter Verbindungsmöglichkeiten bei der Datenfernverarbeitung werden bei Bund und Bundesländern einheitliche und normgerechte Leitungsprozeduren eingeführt, die die Art und Weise des Informationsaustausches zwischen Rechnern und zwischen Datenendgeräten und Rechnern regeln. Sie sind als Ergänzung des Merkblattes "Gestaltung von ADV-Datenaustauschregelungen in der öffentlichen Verwaltung", das der Bundesminister des Inneren veröffentlicht hat, anzusehen. Weitere Standardisierungsmaßnahmen werden vorgesehen.

Projektträger für die Förderungsmaßnahmen des Bundesministers für Forschung und Technologie ist die Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung mbH, Postfach 12 40, 5205 St. Augustin 1.