Qualifizierungschancengesetz (QCG)

Geld vom Staat für die Mitarbeiterweiterbildung

15.12.2023 von Joachim Giese
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist eine gute Fördermöglichkeit für Unternehmen und Mitarbeiter, die wenig bekannt und wenig genutzt wird. Ein paar Praxistipps können helfen, in den Genuss dieser Gelder zu kommen.
Noch viel zu wenig bekannt ist das Qualifizierungschancengesetz (QCG), das Arbeitgebern ermöglicht, die eigenen Mitarbeiter kostengünstig zu qualifizieren, um so das Problem mit dem Fachkräftemangel etwas zu mildern.
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Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist bereits 2019 in Kraft getreten, fristet aber noch ein eher stiefmütterliches Dasein. Rund eine Milliarde Euro stellt der Bund jährlich zur Verfügung - und am Ende eines jeden Jahres ist immer noch Budget übrig. Das lässt den Schluss zu, dass nicht alle Unternehmer, die Anspruch auf die Förderung hätten, diese auch nutzen.

Und genau das ist ein großes Problem, denn vereinfacht gesagt soll das Qualifizierungschancengesetz ein Mittel gegen den Fachkräftemangel sein. Dank des Gesetzes haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich weiterzubilden und so Kompetenzen zu erwerben, die für den Arbeitsmarkt der Zukunft dringend erforderlich sind. Interessierte können sich zu einzelnen Themen qualifizieren lassen oder sogar einen neuen Berufsabschluss erwerben.

Ohne Arbeitgeber geht es nicht

Der Wunsch des Arbeitnehmers nach Weiterbildung reicht jedoch nicht aus. Die Initiative muss von den Arbeitgebern ausgehen. Und hier zeigt sich ein weiteres Problem. Weil viele Arbeitgeber nicht wissen, dass es das Qualifizierungschancengesetz überhaupt gibt, entgeht Arbeitnehmern die Chance auf eine geförderte Weiterbildung. Das Paket ist noch zu wenig bekannt. Zum anderen scheuen manche Arbeitgeber auch den vermeintlichen bürokratischen Aufwand.

Hinzu kommen die nicht immer leicht verständlichen Förderkriterien: Alter, Beruf und Qualifikation der Arbeitnehmer sowie die Größe des Unternehmens, in dem sie beschäftigt sind, spielen bei der Förderung zwar eine Rolle, sind aber teilweise nicht leicht zu interpretieren, was viele Unternehmen bemängeln.

Mitarbeiter, die eine Weiterbildung planen, aber noch Argumente für ihren Arbeitgeber benötigen, kann vielleicht folgendes helfen: Jedes Unternehmen kann die Förderung in Anspruch nehmen. Die Höhe der Förderung ist für die Unternehmen oft sehr überraschend und die Angebote sind vielfältig.

Die Voraussetzungen für die Förderung im Detail

Schauen wir uns nun die einzelnen Voraussetzungen etwas genauer an, die vorliegen müssen, damit Mitarbeiter eine Weiterbildung nach dem QCG absolvieren können:

  1. Der Mitarbeiter muss aktuell sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein.

  2. Die Weiterbildung, die die Mitarbeiter absolvieren möchten, soll die aktuellen Kenntnisse weiter ausbauen oder die Mitarbeiter für neue Anforderungen befähigen. Nur wenn die Weiterbildung zu kurz oder gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es keine Förderung.

  3. Eine zuvor durch das QCG geförderte Weiterbildung muss zwei Jahre zurückliegen (gilt ab dem 1. April 2024) ?- aktuell muss der Abstand noch vier Jahre betragen.

  4. Ähnliches gilt für die Tätigkeit in einem erlernten Beruf bei einer abschlussbezogenen Maßnahme - also wenn ein (neuer) Berufsabschluss angestrebt wird: Diese Tätigkeit muss mindestens zwei Jahre zurückliegen (gilt ab 1. April 2024) - derzeit muss der Abstand noch vier Jahre betragen. Liegt noch kein Berufsabschluss vor, ist eine Förderung in jedem Fall möglich.

  5. Die Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens 121 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten umfassen, kann aber auch über einen längeren Zeitraum verteilt werden. Dies ist besonders für Arbeitgeber wichtig, damit der Arbeitsausfall gut ausgeglichen werden kann und sie langfristig planen können.

  6. Außerdem muss sie von einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger durchgeführt werden. Ob die Weiterbildung im Betrieb oder beim Bildungsträger stattfindet, ist freigestellt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Teilnahme von zu Hause aus möglich.

Wer kann von dem QCG profitieren?

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können vom Qualifizierungschancengesetz profitieren. Deshalb sollten beide Seiten darüber Bescheid wissen.

Arbeitgeber sollten sich umfassend informieren, um die folgenden Vorteile nutzen zu können:

Beschäftigte können sich über eine Weiterbildung freuen, weil sie:

Wo kann die Weiterbildung stattfinden?

Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber haben die Wahl: Entweder wird die Weiterbildung direkt bei einem externen Anbieter absolviert oder sie findet vor Ort im Unternehmen statt. Auch eine Weiterbildung von zu Hause aus ist möglich.

Voraussetzung dafür ist, dass der Anbieter diese Form der (Inhouse-)Weiterbildung in seinem Angebot hat. In jedem Fall muss es sich um einen zertifizierten Anbieter handeln, um eine Förderung durch die Agentur für Arbeit zu erhalten.?

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung, die Arbeitgeber für die Qualifizierung ihrer Beschäftigten erhalten können, hängt von der Art der Qualifizierung ab. Dabei gilt: Je höherwertiger die Qualifizierung, desto höher die Förderung. Konkret bedeutet das: Der Erwerb eines Berufsabschlusses wird mit bis zu 100 Prozent gefördert.

Bei einfacheren Qualifizierungen, den Anpassungsqualifizierungen, gilt die Faustregel: Je kleiner das Unternehmen, desto höher die Chance auf eine hohe Förderung. Ein weiterer Aspekt der Förderung: Ältere Arbeitnehmer haben bessere Chancen auf eine Förderung nach dem QCG. Denn je höher der Qualifizierungsbedarf ist, desto höher ist auch die Fördersumme.

Alle können gefördert werden

Bei abschlussorientierten Qualifizierungen, also solchen, die zu einem Berufsabschluss führen, gelten für alle Unternehmen die gleichen Fördermöglichkeiten: Vom Kleinstunternehmen bis zum Großkonzern können bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten erstattet werden, unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zu 100 Prozent der Lohnkosten während der Weiterbildung.

Anders sieht es bei der Anpassungsqualifizierung aus. Diese Form der Weiterbildung zielt darauf ab, vorhandene Kompetenzen weiterzuentwickeln und an die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes anzupassen. Hier ist die Förderung nach Unternehmensgröße gestaffelt:

Nicht nur reine Schulungskosten werden übernommen

Übrigens: Auch weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der Weiterbildung entstehen, wie zum Beispiel Kinderbetreuungskosten oder Kosten für eine auswärtige Unterbringung während der Weiterbildung, können von der Agentur für Arbeit übernommen werden.

Mein Appell: Unternehmen sollten sich die Chance einer Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz nicht entgehen lassen. Im ersten Schritt sollten sie sich an ihren Arbeitgeberservice wenden oder sich von einem nach AZAV zertifizierten Anbieter beraten lassen. Beides ist kostenlos.

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