Leasing ist Spitzenreiter in der Finanzierung
Einer Erhebung des Bundesverbandes Deutscher Leasingunternehmen (BDL) zufolge bezeichnen 41 Prozent der deutsche Unternehmen Leasing als die bevorzugte Finanzierungsform der Betriebe; im Mittelstand liegt der Anteil sogar bei 53 Prozent. Das wirft die Frage auf: Was ist dran am Leasing, wenn jede zweite Firma auf Leasing als Finanzierungsquelle zurückgreift?
Serie: Finanzierungsmodelle für den Mittelstand
Teil 1: "Günstige Online-Kredite statt Hausbank"
Teil 2: "Mikrokredite fördern das Gewerbe"
Teil 3: "Factoring macht offene Forderungen zu Bargeld"
Teil 4: "Heuschrecken beteiligen sich mit Fremdkapital"
Teil 5: "Mezzanine-Finanzierung spült Eigenkapital in die Kasse"
Teil 6: "Leasing boomt sich an die Kredit-Spitze"
Leasing-Deals sind atypische Mietverträge
Leasing ist eine Finanzierungsvariante, bei der ein Leasing-Geber das Leasing-Gut - beispielsweise ein Fahrzeug, eine technische Anlage oder die Computerausstattung der Belegschaft - dem Leasing-Nehmer gegen Zahlung eines vereinbarten Leasing-Entgelts zur Nutzung überlässt. Leasing-Verträge kann man mit einem Mietvertrag vergleichen, nur mit dem Unterschied, dass beim Leasing die mietvertraglich geschuldete Wartungs- und Instandsetzungsleistung beziehungsweise der Gewährleistungsanspruch auf den Leasing-Nehmer umgewälzt wird. Leasing-Verträge sind somit atypische Mietverträge.
Leasing ist variantenreich
Es gibt verschiedene Leasing-Formen. Unterscheidet man nach dem Leasing-Geber, kann in direktes Leasing beziehungsweise Hersteller-Leasing auf der einen Seite und indirektes Leasing auf der anderen Seite unterteilt werden. Wird nach dem Leasing-Nehmer differenziert, unterscheidet man zwischen Privat-Leasing, gewerblichem Leasing, Spezial-Leasing und Sale-and-lease-back-Leasing. Weitere Varianten sind das operative Leasing, das Finanzierungs-Leasing, die Vollamortisation und die Teilamortisation.
Eine Beschreibung all dieser Varianten würde den Rahmen sprengen. Interessenten wird die einschlägige Fachliteratur empfohlen; Auskünfte und Beratungen erteilen auch auf Leasing spezialisierte Steuerberater, Rechtsanwälte und andere Finanzexperten, zum Beispiel ValueNet. An dieser Stelle sollen nur die für die Themenstellung wichtigsten Leasing-Varianten kurz angerissen werden.
Spezial-Leasing ist zweckgebunden
Beim Spezial-Leasing wird das Leasing-Gut den Bedürfnissen des Leasing-Nehmers angepasst. Daher kann das Wirtschaftsgut nur von diesem Leasing-Nehmer sinnvoll eingesetzt werden - beispielsweise eine speziell auf die Firma zugeschnittene Fertigungsanlage für bestimmte Druckerpatronen. Das Wirtschaftsgut wird der Firma zugerechnet. Die einzelnen Vertragsklauseln, etwa zur Grundmietzeit oder zum Erwerb nach Ablauf der Grundmietzeit, sind dabei ohne Bedeutung.
Beim operativen Leasing entsprechen die abgeschlossenen Verträge normalen Mietverträgen. Sie können von beiden Seiten kurzfristig gekündigt werden. Bei diesem Vertragstyp übernimmt der Leasing-Geber die Versicherungs-, die Reparatur- und die Wartungskosten. Wird der Vertrag gekündigt, kann die kapitalsuchende Firma als Leasing-Nehmer das Wirtschaftsgut ohne weitere Verpflichtungen zurückgeben. Der Leasing-Gegenstand wird beim Leasing-Geber aktiviert. Die Leasing-Raten sind beim Leasing-Nehmer Betriebsausgaben und beim Leasing-Geber Betriebseinnahmen.
Finanz-Leasing ist wie ein Darlehen
Das Finanzierungs-Leasing ist die in der Praxis am häufigsten vorkommende Form des Leasing-Vertrages; sie dient hauptsächlich der Finanzierung der Leasing-Sache. Als Finanzierungs-Leasing ist beispielsweise der Leasing-Vertrag über ein Kraftfahrzeug - so genanntes Kfz-Leasing - ausgestattet. Weil dem Leasing-Geber in Raten der Kaufpreis, dessen Kosten, Zinsen, das Kreditrisiko und der Händlergewinn vergütet werden, wird das Finanzierungs-Leasing teilweise auch als Darlehen eingeordnet. Der Leasing-Geber bleibt Eigentümer des Wirtschaftsgutes. Der Leasing-Nehmer muss nach Übergabe der Sache für einen etwaigen Schaden, der aus Untergang, Verlust oder Beschädigung der Sache folgt, selbst einstehen.
Vollamortisation oder Teilamortisation
Entsprechend der Vertragsgestaltung ist beim Finanzierungs-Leasing zwischen Vollamortisationsverträgen und Teilamortisationsverträgen zu unterscheiden. Bei einem Vollamortisationsvertrag amortisieren sich während der Grundmietzeit für den Leasing-Geber die Anschaffungs-, die Neben- und die Finanzierungskosten. Wird keine Kaufoption vereinbart, muss das Leasing-Gut dem Leasing-Geber zugeordnet werden, wenn die Grundmietzeit zwischen 40 und 90 Prozent der Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes beträgt. Wird jedoch eine Kaufoption vereinbart, muss das Wirtschaftsgut ebenfalls dem Leasing-Geber zugeordnet werden, wenn die Grundmietzeit zwischen 40 und 90 Prozent der Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes beträgt; hinzu kommt, dass der Kaufpreis den mit der linearen Abschreibungsmethode ermittelten Buchwert im Veräußerungszeitpunkt nicht unterschreiten darf. Wird ein Teilamortisationsvertrag geschlossen, haben sich die Kosten für die Anschaffung des Leasing-Gegenstandes bei Ablauf der Grundmietzeit noch nicht amortisiert. Wird ein Andienungsrecht des Leasing-Gebers vereinbart, ist das Wirtschaftsgut diesem zuzurechnen. Wurde nach Ablauf der Grundmietzeit eine Veräußerung des Leasing-Objekts vereinbart, so ist das Wirtschaftsgut dem Leasing-Nehmer zuzuschreiben, wenn diese mindestens 75 Prozent des Mehrerlöses erhält. Wurde ein kündbarer Mietvertrag vereinbart, der zudem vorsieht, den Veräußerungserlös auf die Schlusszahlung des Leasing-Nehmers anzurechnen, dann ist das Wirtschaftsgut dem Leasing-Geber zuzurechnen.
Vorteile des Leasings
Ein Betrieb, der betrieblich genutzte Gegenstände least statt kauft, kommt grundsätzlich in den Genuss folgender Vorteile:
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Statt eines einmalig höheren Betrages fließt ein kontinuierlicher niedrigerer Betrag aus dem Firmenvermögen. Das bedeutet: Die Liquidität wird geschont.
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Die Leasing-Raten können unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben steuerlich voll abgesetzt werden.
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Leasing-Verträge sind grundsätzlich bilanzneutral. Das heißt: Sie erscheinen nicht in der Bilanz des Leasing-Nehmers, sondern in der Bilanz des Leasing-Gebers. Der Leasing-Nehmer verbucht lediglich die Leasing-Aufwendungen in seiner Gewinn-und-Verlust-Rechnung als Betriebsausgaben.
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Die Leasing-Kosten sind periodisch wiederkehrende Zahlungen, die parallel zur Nutzung des Leasing-Gutes anfallen. Finanzielle Vorleistungen wie etwa bei einem Kauf sind nicht erforderlich.
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Die periodischen Leasing-Zahlungen fließen als sichere Kalkulationsgrundlage in die innerbetriebliche Planung ein.
Nachteile des Leasings
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Der Leasing-Nehmer erwirbt in der Regel kein Eigentum am Leasing-Objekt und hat somit keine Möglichkeit, bei einem plötzlich auftretenden Geldbedarf den Gegenstand zu verkaufen.
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Die Gesamtkosten beim Leasing sind, über den gesamten Nutzungszeitraum betrachtet, in der Regel höher als bei einem fremdfinanzierten Kauf des Objektes, weil der Leasing-Geber das Ausfall in die Leasing-Gebühr einkalkulieren muss und ja auch noch einen Gewinn erzielen möchte.
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Der Leasing-Nehmer ist im Normalfall an die Vertragslaufzeit gebunden. Das bedeutet: Er muss die Leasing-Raten auch dann zahlen, wenn sie den Gegenstand nicht mehr nutzt.
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Bei Garantie- oder Gewährleistungsstreitigkeiten kann der Leasing-Nehmer die Zahlungen an den Leasing-Geber nicht ohne Weiteres einstellen. Mögliche Ansprüche gegen den Hersteller oder Lieferanten muss er quasi auf eigene Rechnung geltend machen, da in einem solchen Fall das Dreiecksverhältnis Leasing-Geber - Leasing-Nehmer - Hersteller zum Tragen kommt.
Sale-and-lease-back-Verfahren hat seine Reize
Besonders attraktiv für den Mittelstand ist das "Sale-and-lease-back-Verfahren". Bei dieser Finanzierungsvariante verkauft der Leasing-Nehmer einen Teil seines Anlagevermögens wie zum Beispiel den Fuhrpark an eine Leasing-Gesellschaft und least es anschließend zurück. Der Vorteil besteht darin, dass die Bilanzsumme verkürzt wird und das frei gewordene Kapital zur Schuldentilgung oder Wachstumsfinanzierung eingesetzt werden kann. Die Vorteile dieses Verfahrens für die IT-Firma bestehen in festen - und deshalb kalkulierbaren - Leasing-Raten und folglich in der Möglichkeit, stille Reserven zu bilden und gleichzeitig ein hohes Maß an Planungssicherheit zu erreichen.
Ein anschauliches Beispiel für erfolgreiches Geräte-Leasing im IT-Bereich ist das Finanzierungsmodell "print-IT-easy" von Siemens Finance & Leasing, der deutschen Leasing-Tochter von Siemens Financial Services (SFS). Adressiert werden IT-Systemhäuser und Bürofachhändler. Mit einem nutzungsabhängigen Mietvertrag steht diesen Firmen eine herstellerunabhängige Finanzierungslösung zur Verfügung, mit der sie ihren Kunden bedarfsgerechte, seitenpreisbezogene Druck- und Kopierlösungen anbieten können.
Leasing auf dem Vormarsch
Bereits 2007 wies der Leasing-Markt ein enormes Wachstum auf; das Hamburger Leasing-Unternehmen "Maturus Finance" beispielsweise konnte im vergangenen Jahr sein Neugeschäftsvolumen verdoppeln. Für 2008 wird ein weiterer Anstieg der Geschäftsabschlüsse erwartet.