FAQ Elternzeit

Was Arbeitnehmer über Elternzeit wissen müssen

05.03.2018 von Susanne Köppler
Wir zeigen, wer Anrecht auf Elternzeit hat, wie sie beantragt werden muss und wo Fallstricke lauern.
  • Elternzeit steht jedem Elternteil zu, dass sich selbst um den Nachwuchs kümmern möchte
  • Bezüglich ihrer Dauer und Beantragung sind einige Dinge zu beachten
  • Dieser Artikel gibt Ihnen Antworten auf viele Fragen rund um das Thema Elternzeit

Jeder Elternteil, der seine Kinder selbst betreuen will, hat als Arbeitnehmer Anrecht auf Elternzeit. Die Elternzeit ist ein gesetzlich geregelter Anspruch jedes Elternteils auf Freistellung gegenüber dem Arbeitgeber. Für die Dauer der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten, die dem Arbeitgeber gegenüber bestehen, das Arbeitsverhältnis selbst bleibt jedoch bestehen. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer nach Ablauf der Elternzeit einen Anspruch auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit haben und das Arbeitsverhältnis wieder vollständig auflebt.

Die Elternzeit erleichtert es berufstätigen Eltern, sich um die Betreuung ihres Nachwuchses zu kümmern.
Foto: Africa Studio - shutterstock.com

Mit der Elternzeit lässt sich der Wunsch vieler Eltern, möglichst viel Zeit mit dem Nachwuchs zu verbringen, auch mit dem Berufsleben vereinbaren. Jedoch gibt es einige Dinge zu beachten:

Antworten auf diese Fragen gibt Ihnen unser Artikel rund um die Elternzeit.

Die Dauer der Elternzeit

Jedem Elternteil stehen bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind zu. Dieser Anspruch besteht bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes ohne die Zustimmung des Arbeitgebers. Das bedeutet, dass die Elternzeit nicht ohne weiteres von Arbeitgeberseite abgelehnt oder verschoben werden kann. Die Elternzeit kann dabei auf zwei Teilabschnitte verteilt werden. Bis zu zwölf Monate können mit Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes übertragen werden. Diese Möglichkeit kann beispielsweise dann interessant sein, wenn man das erste Schuljahr des Kindes überbrücken möchte.

In dieser Zeit ist eine Teilzeiterwerbstätigkeit von bis zu 30 Stunden zulässig. Sollten beide Elternteile ihre Elternzeit gleichzeitig nehmen, können sie so bis zu 60 Stunden (30 + 30) erwerbstätig sein. Dies gibt den Eltern die Möglichkeit, das Familieneinkommen auch während der Elternzeit in einem gewissen Maße zu erhalten. Zudem muss weder Vater noch Mutter die Erwerbstätigkeit unterbrechen, obwohl sie die Erziehung und Beaufsichtigung des Kindes selbst übernehmen können. Gleichzeitig kommt dies den Betrieben entgegen, die so nicht lange Zeit auf ihre Mitarbeiter verzichten müssen.

Elternzeit beantragen

Auch wenn ein gesetzlicher Anspruch auf Elternzeit besteht, gibt es entsprechende Fristen, die einzuhalten sind. Mindestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit sollte der Arbeitgeber darüber informiert werden. Schriftlich sollte er darüber in Kenntnis gesetzt werden, wann die Elternzeit beginnt, wann diese endet und auf welchen Zeitraum die Elternzeit eventuell aufgeteilt werden soll. Unterhalb des Artikels finden Sie einen Musterantrag für die Beantragung der Elternzeit als kostenlosen Download.

Wird die Sieben-Wochen-Frist verpasst, verschiebt sich der Beginn der Elternzeit entsprechend nach hinten. In Ausnahmefällen, etwa bei einer Frühgeburt oder bei einer Adoption, werden auch kurzfristige Anträge auf Elternzeit angenommen. Die sieben Wochen geben dem Arbeitgeber die Möglichkeit, sich gegebenenfalls um Ersatz zu kümmern und sich auf den Wegfall des Mitarbeiters einzustellen.

Elternzeit verlängern

Durch den Antrag auf Elternzeit wird der Zeitraum verbindlich festgelegt. Eine anschließende Verlängerung (oder auch vorzeitige Beendigung) der Elternzeit ist danach nur noch mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Hierbei bestehen jedoch Ausnahmen. Zum Beispiel kann nach der Geburt eines weiteren Kindes die erste Elternzeit vorzeitig beendet werden und die Restzeit an das Ende der zweiten Elternzeit angehängt werden. Der Arbeitgeber kann in diesem Fall nur aus dringlichen betrieblichen Gründen ablehnen.

Eine weitere Möglichkeit, die Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers zu verlängern, besteht dann, wenn die Elternzeit zunächst für zwei Jahre beantragt wurde. Soll die Elternzeit in diesem Fall direkt im Anschluss um ein weiteres Jahr auf insgesamt drei Jahre verlängert werden, muss der Arbeitgeber ebenfalls nicht gesondert zustimmen. Es reicht, wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber unter Einhaltung der Frist von sieben Wochen zum Ende der schon beantragten Elternzeit informiert. Der Arbeitgeber kann die Verlängerung in diesem also nicht ablehnen.

Elternzeit und Urlaubsanspruch

Auch in der Elternzeit entstehen Urlaubsansprüche. Der während der Elternzeit entstandene Urlaub kann nach Beendigung der Elternzeit genommen werden. Zudem müssen Urlaubstage, die vor der Elternzeit entstanden sind, ebenfalls im Anschluss an diese gewährt werden. Die Elternzeit wird also nicht mit dem Urlaub "verrechnet".

Auch in der Elternzeit entsteht ein Urlaubsanspruch, den Eltern nach der Elternzeit einfordern können.
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Sollte das Arbeitsverhältnis während oder zum Ende der Elternzeit beendet werden, muss der Urlaub abgegolten, also ausbezahlt, werden. Dies gilt auch, wenn das Arbeitsverhältnis nach der Elternzeit weitergeführt wird und beendet wird, bevor der aufgelaufene Urlaub genommen werden konnte. Der Arbeitgeber hat jedoch die Möglichkeit, den während der Elternzeit entstandenen Urlaub zu kürzen.

Jeder volle Monat der Elternzeit verkürzt den Urlaubsanspruch um 1/12 des Jahresurlaubs. Wichtig zu beachten ist hierbei, dass die Elternzeit in der Regel mitten im Monat beginnt und endet, weshalb keine Urlaubstage für den ersten und letzten Monat der Elternzeit gekürzt werden können. Hiervon unabhängig gilt, dass Urlaubstage grundsätzlich beantragt werden müssen und keine freie Wahl zur Abgeltung besteht.

Elterngeld

Das Elterngeld kann einen Teil des fehlenden Einkommens ausgleichen, wenn Eltern nach der Geburt ihres Kindes zu Hause bleiben. Es liegt zwischen mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro monatlich. Dadurch erleichtert es Eltern, vorübergehend ganz oder teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten und so mehr Zeit für die Betreuung des Kindes zu haben.

Eltern, deren Kinder ab dem 01.07.2015 geboren wurden, können zwischen dem Bezug des Basiselterngeldes und dem Bezug von ElterngeldPlus wählen oder beides kombinieren. Keinen Elterngeldanspruch haben Eltern, die im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro hatten. Für Alleinerziehende liegt die Obergrenze bei 250.000 Euro.

Mit diesen Tipps gelingt die Elternzeit
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Bei den meisten Berufstätigen verursacht die Elternzeit Freude und Stress zugleich. Natürlich wollen wir die Zeit mit dem Nachwuchs verbringen, aber wer kann den Berufsalltag schon komplett hinter sich lassen? Christoph Kull, Geschäftsleiter Vertrieb und Marketing DACH bei Workday und Vater zweier Töchter, gibt sechs Tipps, mit denen Sie die Auszeit unbesorgt angehen.
Bereiten Sie sich und alle anderen vor
Fangen Sie schon früh damit an, alle Kollegen und Vorgesetze über Ihre Auszeit zu informieren und Aufgaben zu verteilen. Mit einer umfassenden Übergabe kann Ihr Team während Ihrer Abwesenheit alle Projekte erfolgreich erledigen und Sie können sich während der Elternzeit ganz auf den Nachwuchs konzentrieren, wenn Sie wissen, dass Ihre Aufgaben gewissenhaft betreut werden.
Lassen Sie los
Viele Berufstätige empfinden plötzlich Bedenken, Schuldgefühle und Sorgen, wenn sie den Arbeitsplatz verlassen. Diese Gefühle sind völlig normal – wichtig ist, sie zu ignorieren und nicht im Büro anzurufen oder Arbeitsmails zu lesen. Denn Ihr Kind verdient Ihre ganze Aufmerksamkeit.
Nehmen Sie sich Zeit beim Wiedereinstieg
Während der Elternzeit hat sich im Unternehmen vermutlich einiges verändert – neue Prozesse, neue Kollegen, neue Projekte. Es ist normal, wenn Sie beim Wiedereinstieg Unsicherheit empfinden. Nehmen Sie sich Zeit, aber nutzen auch die Chance und gehen Sie offen auf alle Herausforderungen zu.
Knüpfen Sie Kontakte
Die Elternzeit ist mit vielen Herausforderungen verbunden – sowohl beruflich als auch privat. Wenn Sie unsicher sind, zögern Sie nicht, andere um Rat zu bitten. Besonders Kollegen oder Freunde, die selbst schon Kinder haben, können dabei Fragen beantworten und helfen, die ungewohnte Situation besser zu bewerten.
Setzen Sie Prioritäten
Frisch gebackene Eltern müssen schnell lernen, dass sie nicht überall gleichzeitig sein können. Eine wichtige Abendveranstaltung im Büro oder eine Theateraufführung Ihrer Kinder? Um Probleme im Beruf oder im Privatleben zu vermeiden, sollten Sie Ihre Verfügbarkeiten sehr genau planen und akzeptieren, dass irgendwann Termine zwangsläufig miteinander kollidieren.
Wählen Sie den richtigen Arbeitsplatz
Weg vom Büroalltag stellen sich viele Berufstätige während der Elternzeit die Frage, wie es mit der Karriere weitergehen soll. Was sind meine Ziele im Beruf? Kann ich mit meinem Kind genauso weiterarbeiten wie zuvor? Auch wenn die Rückkehr an den Arbeitsplatz genau geplant ist – mit einem Kind ist nichts mehr wie zuvor. Klären Sie daher, ob sich die Unternehmenskultur mit Ihren eigenen Zielen und den neuen Lebensumständen vereinbaren lässt.