5 Tipps für Firmengründer

Richtig in die Selbständigkeit starten

10.01.2024 von Hans Königes
Wenn der alltägliche 9-to-5 Job zum monotonen Hamsterrad wird, sollte man den Wechsel in die Selbstständigkeit wagen. Aber wie ausbrechen, ohne die Sicherheit aufs Spiel zu setzen?
Wer in einem Angestelltenverhältnis ist und den Schritt in die Selbstständigkeit plant, sollte eine klare Marschroute befolgen und das neue Standbein parallel zur Festanstellung aufbauen.
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"Die Menschen haben oft Angst vor dem Unbekannten und bleiben lieber in der vermeintlichen Sicherheit ihres Jobs", sagt Torben Baumdick, Autor des Buches "Chef, ich kündige!". Der Finanzexperte weiter: "Ich habe es selbst erlebt: Es ist leicht, sich ein Einkommen aufzubauen, das nicht mehr von der Arbeitszeit abhängig ist." Wie das funktioniert, dafür hat er folgende fünf Tipps parat:

1. Gleitender Übergang statt Sprung in die Selbstständigkeit

Die Vorstellung eines abrupten Sprungs in die Selbstständigkeit ist ein weitverbreitetes, aber falsches Bild. Tatsächlich ist ein plötzlicher Wechsel, bei dem ein Angestellter von heute auf morgen seinen festen Job aufgibt, um sich selbstständig zu machen, meist nicht der beste Weg. Erfolg in der Selbstständigkeit resultiert aus einem überlegten und gleitenden Übergang.

Indem man sein eigenes Geschäft zunächst nebenberuflich startet und aufbaut, gewährt man sich die nötige Zeit und Sicherheit. Erst wenn dann das Wunscheinkommen erreicht ist - ob es nun 2000 oder 3000 Euro beträgt - kann in Erwägung gezogen werden, die Hauptbeschäftigung aufzugeben. Beginnt ein fest Beschäftigter mit zehn oder 20 Stunden wöchentlich, kann er nach dieser Phase problemlos in Vollzeit am neuen Business arbeiten.

2. Genügend Startkapital einplanen

Bevor sich ein Interessent für ein konkretes Geschäftsmodell entscheidet, ist es wichtig, die finanzielle Ausgangslage sorgfältig zu prüfen. Jede Selbstständigkeit erfordert ein gewisses Kapital, insbesondere im Hinblick auf die Kundengewinnung. Einer der Hauptzwecke des Startkapitals ist dabei die Finanzierung von bezahlter Werbung, die das Potenzial hat, rund um die Uhr Einkünfte zu generieren, selbst wenn man gerade nicht aktiv arbeitet.

Im Gegensatz zum Angestelltenverhältnis, in dem man meistens Zeit gegen Geld eintauscht, ermöglicht dies eine fortlaufende Einkommensquelle. Eine sinnvolle Orientierung für das benötigte Startkapital könnte eine Summe im vierstelligen Bereich sein oder eine monatliche Ersparnis von 300 bis 500 Euro, um sicher in die Selbstständigkeit zu starten.

3. Lean Startup als bewährtes Konzept

Steht der Aufbau eines eigenen Business kurz bevor, ist die Motivation groß. Viele neigen dann dazu, übermütig Geld auszugeben. Doch genau hier sollten sich Betroffene bremsen und die Kosten so gering wie möglich halten. Denn mittlerweile gibt es zahlreiche günstigere Alternativen, als sofort einen Experten aufzusuchen, der viel Geld kostet. Wer beispielsweise sein eigenes Logo für das Geschäft erstellen möchte, muss nicht gleich zu einem Designer gehen und dafür 1000 Euro zahlen. Dank kostenloser Programme wie Canva können Gründer eigene Logos erstellen.

Gleiches gilt für die Webseite oder den Onlineshop, die anhand von einfachen Baukastensystemen kreiert werden können. Nicht zuletzt muss ein Interessent auch nicht sofort eine GmbH oder eine andere Rechtsform gründen. Ein Lean Startup ist völlig ausreichend.

Die Anmeldung eines solchen Kleinunternehmens kostet gerade einmal 30 bis 50 Euro beim Gewerbeamt, ist steuersmart und einfach in der Regelung. Dabei sollte man sich immer vor Augen führen: Das Geld, das man an den richtigen Stellen spart, kann man nutzen, um die Selbstständigkeit erfolgreich aufzubauen und Kunden zu gewinnen.

Freelancer - Was bei Arbeitsverträgen zu beachten ist
7 Tipps wie Freiberufler Honorarverträge richtig lesen und ausgestalten
Honorarverträge stellen für viele Freiberufler eine Herausforderung dar. Bei der Gestaltung und Umsetzung sollte deshalb große Sorgfalt an den Tag gelegt werden. Folgende sieben Punkte sollten Freelancer bei der Erstellung eines Honorarvertrages unbedingt beachten.
1. Vertragsform regeln
Der Honorarvertrag, auch "Vertrag über die freie Mitarbeit" genannt, kann in Form eines Dienst- oder Werkvertrages ausgestellt werden. Im Falle eines Werkvertrags steht das Arbeitsergebnis beziehungsweise der Arbeitserfolg im Fokus. Bei einem Dienstvertrag ist der freie Mitarbeiter dem Auftraggeber jedoch nur die Arbeitsleistung schuldig. Im Allgemeinen regelt der Honorarvertrag die Höhe der Vergütung eines Freiberuflers und die Vereinbarung in Form von Leistung und Gegenleistung.
2. Scheinselbstständigkeit vermeiden
Das größte Risiko für Auftraggeber und Auftragnehmer ist die Scheinselbstständigkeit. Sollte eine solche vorliegen, kann dies für beide Vertragsparteien erhebliche finanzielle Konsequenzen zur Folge haben. Der Freiberufler sollte in der Regel in keinem abhängigen Arbeitsverhältnis zu dem Vertragspartner stehen. Allgemeingültige arbeitsrechtliche Bestimmungen wie festgelegte Arbeitszeiten oder Urlaubsanspruch dürfen hier keine Anwendung finden. Wichtig ist bei dieser Vertragsform, dass die zu erbringenden Leistungen im Honorarvertrag detailliert beschrieben sind.
3. Honorarordnungen prüfen
Für bestimmte Berufsgruppen gibt es gewisse Verordnungsgrundlagen. Beispielsweise regelt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) die Vergütung der Leistungen von Projekten des Bauwesens. Für freie Experten aus den Bereichen Informatik, Maschinen- und Anlagenbau, Verfahrens-, Elektro- und Prozesstechnik gibt es bisher keine verpflichtenden Regelungen.
4. Arbeitslosengeld sichern
Honorarkräfte, die als freie Mitarbeiter tätig sind, müssen sich für gewöhnlich selbst um Versicherungen kümmern. So sind Freelancer nicht automatisch vor Arbeitslosigkeit geschützt. Insbesondere im Rahmen der Corona-Pandemie ging es finanziell bei vielen Freiberuflern bergab. Mehrere Hunderttausende Selbstständige mussten aus diesem Grund Leistungen der Grundsicherung vom Staat beantragen. Die Voraussetzung für den Anspruch auf gesetzliches Arbeitslosengeld besteht darin, dass der Antragsteller innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig angestellt war.
5. Einkommenssteuerpflicht beachten
Für den Freelancer gilt die Einkommensteuerpflicht genauso wie für Festangestellte. Bei freiberuflich Tätigen unterscheidet sich die Umsatzsteuer durch die sogenannte Vorsteuer. Diese besteht aus der Mehrwertsteuer, die Freiberuflern beispielsweise bei dem Erwerb von Lieferungen oder Arbeitsmitteln in Rechnung gestellt wird. Diese Beträge können anschließend vom Finanzamt zurückgefordert werden. Der Restbetrag ergibt die tatsächliche Abgabe der Umsatzsteuer. Viele Freiberufler starten zunächst als Kleinunternehmer und können von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Wenn die Einkünfte sich im vorangegangenen Kalenderjahr maximal auf 22.000 belaufen haben und die Einnahmen im laufenden Jahr nicht die Umsatzgrenze von 50.000 Euro überschreiten (Stand 2021), muss keine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden. Sobald Freiberufler diese Grenze überschreiten, verlieren sie den Status als Kleinunternehmer. Wichtig zu wissen ist, dass die Vorteile der Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch genommen werden dürfen, wenn die Vorsteuer bereits zurückerstattet wurde.
6. Honorarvertrag kündigen
Eine Beendigung des Honorarvertrages erfolgt in den meistens Fällen ordentlich. Hierbei kommt es m ersten Schritt auf die Kündigungsfrist an. Das Arbeitsverhältnis endet bei einem befristeten Vertrag nach der vereinbarten Zeitspanne. Ist keine Frist im Vorhinein festgelegt worden, kann eine Kündigung nach Maßgabe der entsprechenden Bestimmungen erfolgen. In der Regel orientiert sich die Kündigungsfrist an der Vergütung. Das heißt je nachdem, ob die Leistung nach Tagen oder Wochen bemessen wird. Unter bestimmten Umständen kann einer der Vertragsparteien den Honorarvertrag jedoch auch außerordentlich aufheben.
7. Fachanwalt konsultieren
Hat ein Freiberufler einen Honorarvertrag selbst aufgesetzt oder bekommt ihn von seinem Auftraggeber vorgelegt, empfiehlt es sich, einen Fachanwalt heranzuziehen. Alternativ kann aber auch auf verschiedenen Webseiten ein Vertragsmuster heruntergeladen werden, das von einem Anwalt erstellt und rechtlich gecheckt wurde. Bei Letzterem sollte der Freiberufler den Vertrag gegebenenfalls auf Anpassungen und Ergänzungen je nach Vertragsbestimmungen prüfen.

4. Ein smartes Geschäftsmodell wählen

Bei der Überlegung, in welche Richtung ein neues Geschäft gehen soll, ist es entscheidend, die eigenen Bedürfnisse und Unzufriedenheiten im aktuellen Arbeitsverhältnis zu analysieren. Wer beispielsweise mit der ortsgebundenen Arbeit hadert und nicht ständig an einen festen Ort gebunden sein möchte, sollte ein ortsunabhängiges Geschäftsmodell in Betracht ziehen.

Für diejenigen, die Flexibilität in ihrer Arbeitszeit suchen und nicht jeden Tag zu festen Zeiten arbeiten möchten, wäre ein zeitunabhängiges Modell ideal. Möchte man jedoch etwas Langfristiges und Sicheres schaffen, sollte das Geschäftsmodell dementsprechend gewählt werden.

Ein besonders beliebtes Geschäftsmodell, das ortsunabhängig und flexibel ist, ist Dropshipping. Bei diesem Modell hält man kein eigenes Warenlager und verkauft Produkte von Zwischenhändlern, was den Aufwand und die Kosten minimiert. Die Hauptkosten liegen hier vor allem im Marketing und der Kundengewinnung, weshalb Dropshipping oft als ideale Methode angesehen wird, um nebenberuflich in die Selbständigkeit zu starten.

5. Das richtige Mindset

Der Erfolg eines Geschäfts kommt mit der Einstellung zum Aufbau. Niemand muss sich ein Business in zwei oder drei Wochen aufbauen. Viel wichtiger ist es, sich ein realistisches Ziel mit Zwischenetappen zu setzen. So könnte der Gründer sich vornehmen, in drei Monaten die ersten Schritte zu gehen und in sechs Monaten darüber ein kleines Einkommen zu verdienen. In zwölf Monaten ließe sich dann als Meilenstein festlegen, den Hauptjob zu kündigen und sich ganz dem neuen Business zu widmen. Wichtige Schlagwörter sind demnach: langfristig denken und nichts überstürzen.