Antwort auf Richter Jacksons Tatsachenfeststellung

Microsoft bestreitet Bruch von Antitrust-Gesetzen

28.01.2000
MÜNCHEN (CW/IDG) - In einer schriftlichen Stellungnahme zu Richter Thomas Jacksons Tatsachenfeststellung vom 5. November 1999 bestreitet Microsoft sämtliche Vorwürfe im laufenden Kartellverfahren.

In seiner harschen Tatsachenfeststellung ("Findings of Facts") war Jackson weitgehend der Argumentation der Kläger gefolgt, hatte jedoch noch nicht dargelegt, inwieweit Microsoft gegen geltendes Recht verstoßen haben soll. Der Richter forderte stattdessen die Prozessparteien auf, jeweils eigene juristische Schlussfolgerungen ("Conclusions of Law") einzureichen. Erst danach will er ein Urteil fällen. Gleichzeitig drängte er beide Seiten, Vermittlungsgespräche unter Leitung des US-Berufungsrichters Richard Posner aufzunehmen. Diese blieben bislang ohne Ergebnis.

Microsoft bestreitet nun in einem 70-seitigen Dokument nahezu alle Vorwürfe Jacksons. Weder habe man den Browser "Internet Explorer" in unzulässiger Weise mit dem Betriebssystem Windows verknüpft, noch sei das Unternehmen als Monopolist zu bezeichnen.

Im Wesentlichen stützt sich der Softwarekonzern auf die schon im Prozessverlauf vorgebrachten Argumente. Eine Monopolstellung bei PC-Betriebssystemen etwa sei schon deshalb nicht gegeben, weil man im Softwaremarkt trotz des hohen Marktanteils die Preise nicht diktieren könne. "Ein sehr populäres Produkt im Programm zu haben macht ein Unternehmen nicht zu einem Monopolisten", schreiben die Verteidiger.

Auch die Zwangskoppelung von Browser und Betriebssystem, einen der entscheidenden Vorwürfe, verteidigt der Konzern. Die Anwälte berufen sich unter anderem auf eine Entscheidung eines US-Berufungsgerichts vom Juni 1998, das die Integration des Internet Explorer mit Windows 95 für rechtens erklärt hatte.

Die den PC-Herstellern auferlegten Verbote, Veränderungen am Windows-Eröffnungsbildschirm vorzunehmen, sind nach der Lesart Microsofts durch die geltende Rechtsprechung zum Urheberschutz gedeckt. Die Verteidiger führen an diesem Punkt unter anderem den Fall der britischen Comedy-Truppe Monty Python an. Diese hatte 1976 einen Urheberrechtsstreit gegen den Fernsehsender ABC gewonnen, nachdem dieser eine 30-minütige Fernsehshow ungefragt um sieben Minuten verkürzt hatte.

Die Kläger - das US-Justizministerium und 19 Bundesstaaten - stützen sich bei ihrer Argumentation im Wesentlichen auf den Sherman Act aus dem Jahr 1890. Microsoft soll demzufolge unter anderem gegen Abschnitt 2 dieses Gesetzes verstoßen haben. Darin ist der Vorwurf der Monopolerhaltung präzisiert. Darüber hinaus beziehen sich die Juristen auf Abschnitt 1 des Sherman Act. Darin werden Geschäftspraktiken wie Microsofts Knebelverträge für PC-Hersteller, die ansonsten als üblich gelten, unter Berücksichtigung der Monopolstellung als illegal eingestuft.

Der Kartellprozess soll mit einer Anhörung am 22. Februar 2000 fortgesetzt werden.