Bundesarbeitsrichter widerspricht IG Metall-Gutachten:

Konti-Schicht bei IBM ist zulässig

15.04.1988

BÖBLINGEN (ih) - Kontrovers diskutiert wird die geplante Sonntagsarbeit bei IBM. Nachdem Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler sie für verfassungswidrig erklärt hatte, meldete sich Bundesarbeitsrichter Wolfgang Leinemann zur umstrittenen kontinuierlichen Schicht im Böblinger Werk zu Wort. Er hält sie für "grundsätzlich zulässig".

In einem Gutachten, das von der IG Metall in Stuttgart in Auftrag gegeben worden war, hatte Wolfgang Däubler betont, die Ausnahme vom Sonntagsarbeitsverbot wäre nur dann gerechtfertigt, wenn ein Unternehmen ohne die "Konti-Schicht" - in seinem Bestand gefährdet sei. Bezogen auf die Mikrochip-Produktion der IBM sei eine Ausnahme aus wirtschaftlichen Gründen jedoch nicht zu rechtfertigen.

Demgegenüber verwies nur Bundesarbeitsrichter Wolfgang Leinemann während eines Vortrags vor Führungskräften in Böblingen auf die in der Gewerbeordnung vorgegebenen Ausnahmen. Unter dem Grundsatz der Gleichbehandlung wäre es den Behörden nicht möglich, den "Rund-um-die-Uhr-Betrieb" zu verhindern, da ein Mitbewerber in Baden-Württemberg bereits am Sonntag Chips herstelle. An die Adresse der Gewerkschaften gerichtet, fragte Leinemann, ob sie sich im Böblinger Fall nicht in den Wettbewerb einmischten. Er hob das Verhalten der Arbeitnehmervereinigungen in Bayern und Hamburg hervor, dort werde "Sonntagsarbeit stillschweigend zugelassen oder kein öffentlicher Widerspruch erhoben". Über die Konti-Schicht, für die es bisher kein Verbot gibt, sollten Betriebsrat und Unternehmensleitung verhandeln, erklärte der Bundesarbeitsrichter. Nach einem Scheitern der Verhandlungen müsse die Einigungsstelle "verbindlich für beide Seiten" die Arbeitszeit an Werk- und Sonntagen regeln. Von der durchgehenden Arbeitszeit wären 400 von 1200 Mitarbeitern in der Halbleiter-Produktion der deutschen IBM betroffen.