Kein Schaden für IBM

24.07.1981

LUXEMBURG (VWD) - Nicht nachweisen konnte die IBM Corp. gegenüber dem Europäischen Gerichtshof (EGH) in Luxemburg, daß dem Unternehmen durch die Untersuchung der EG-Kommission auf Monopolmißbrauch der IBM ernsthafter Schaden zugefügt worden sei. So begründet der Gerichtshof die Ablehnung eines IBM-Antrages auf Aussetzung des Verfahrens (siehe CW 28/81, Seite 4).

Durch diese Entscheidung hat die Wettbewerbskommission in Brüssel die Möglichkeit erhalten, die Untersuchung gegen den Markführer ungehindert fortsetzen zu können. Das Gericht sei der Auffassung, meldet VWD, daß eine Dringlichkeit auf Aussetzung des Verfahrens nicht verdeutlicht werden konnte. Dem Unternehmen gab der Gerichtshof zu verstehen, daß die angefochtenen Maßnahmen lediglich eine Überprüfung darstellten, die einer Entscheidung vorausgingen. Hieraus könne kein ernster und nicht wiedergutzumachender Schaden für den Computer-Hersteller erwachsen. IBM habe vorerst nur die Verpflichtung, sich ,an den Bemühungen der Wettbewerbshüter zu beteiligen.