EU-Kommission verdoppelt Strafen gegen Kartellsünder

29.06.2006
Schlechte Nachrichten für Quasi-Monopolisten wie Microsoft: Die EU-Kommission hat die Strafen für Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht drastisch verschärft.
EU-Kommissarin Neelie Kroes verschärft die Gangart gegen Kartellsünder wie Microsoft.

EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes will künftig härter gegen Kartellsünder vorgehen. Gemäß den gestern beschlossenen "Richtlinien für die Berechnung von Geldstrafen in Kartellverfahren" geht es insbesondere Wiederholungstätern an den Kragen: Sie mussten bisher mit einer um 50 Prozent erhöhten Geldstrafe rechnen, künftig sollen es 100 Prozent sein. Die Regelung gilt zudem für jeden einzelnen zurückliegenden Fall. Hinzu kommt, dass die Kartellwächter dabei auch Verstöße gegen nationale Wettbewerbsgesetze berücksichtigen.

Eine weitere Änderung betrifft die Höchstgrenze für Geldstrafen. Sie bleibt zwar mit zehn Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens bestehen. Die EU-Kommission will diesen Satz aber öfter ausschöpfen: Nach den neuen Regeln können die Wettbewerbshüter Geldstrafen bis zu 30 Prozent der jährlichen Verkäufe in dem jeweils betroffenen Marktsegment verhängen. Dieser Betrag wird noch mit der Summe der Jahre multipliziert, in denen die Gestzesverstöße begangen wurden.

Last, but not least bestraft die EU künftig bereits die Beteiligung an einem Kartell mit einer "Eintrittsgebühr", die 15 bis 25 Prozent des Jahresumsatzes betragen kann. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob ein Unternehmen von Kartellabsprachen profitiert hat. Die Änderungen sendeten ein klares Signal an die in der EU tätigen Unternehmen, drohte Kommissarin Kroes: "Brich nicht das Wettbewerbsrecht. Wenn Du es doch tust, höre so schnell wie möglich damit auf. Und tu es nie wieder."

Zu den prominentesten Kartellverfahren in der EU zählt der Fall Microsoft: Wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht hatte die EU-Kommission den Softwarekonzern im März 2004 zu einem Bußgeld von 497 Millionen Euro verurteilt und mehrere Sanktionen verhängt. Der Hersteller muss in Europa eine Windows-Version ohne integrierten "Media Player" anbieten und Windows-Schnittstellen für Konkurrenten im Markt für Workgroup-Server zu fairen Bedingungen offen legen. Das Unternehmen legte dagegen Berufung ein und fordert eine Aussetzung der Auflagen. Von den neuen Richtlinien wäre Microsoft nur dann betroffen wenn es ein weiteres Mal gegen EU-Recht verstieße. (wh)