CW: Laut Social Media Report HR 2010 haben die meisten deutschen Firmen noch keine Richtlinien zur Nutzung von Social-Media-Diensten in Unternehmen. Sind sie besser beraten, diesen Umgang zu regeln?
WEDDE: Viele Firmen haben den Umgang mit sozialen Netzen weder als Problem noch als Chance erkannt. Dabei wären Unternehmen gut beraten, ihn klar zu regeln. Halten Firmen ihre Mitarbeiter etwa dazu an, sich zu Marketing- oder Vertriebszwecken in sozialen Netzwerken zu bewegen, ist das ein Teil der beruflichen Aufgabe. Dann ist die Nutzung während der Arbeitszeit auch kein Problem. Anders sieht es aus, wenn die intensive Kommunikation über Twitter, Facebook und Co. die Arbeit behindert.
CW: Welche sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten Regelungen für solche Richtlinien?
WEDDE: Wir brauchen nach der Netiquette auch eine Social Etiquette. Die wichtigste Handlungsempfehlung für Mitarbeiter sollte lauten: "Macht Euch klar, was Ihr schreibt. Man kann nicht wissen, wer es liest." Firmeninterna oder Betriebsgeheimnisse per Twitter in die Welt zu posten ist absolut tabu. Generell darf man nichts über andere Mitarbeiter seines Unternehmens schreiben. Wer sich über seinen Chef aufregt oder sich über die Beförderung des Kollegen freut, verletzt deren Persönlichkeitsrechte. Eine weitere Empfehlung ist es, möglichst wenig Privates von sich preiszugeben, insbesondere nicht wenn es der Karriere schaden könnte. Ein Flughafenmitarbeiter, der sich privat gegen den Ausbau des Flughafens engagiert, sollte dies nicht im Netz kundtun. Mich erstaunt es auch, wie unreflektiert Menschen ihre Fotos in soziale Netzwerke stellen: Partyfotos, Urlaubsfotos in Badeshorts oder einfach unvorteilhafte Bilder haben in einem Online-Profil nichts zu suchen, wenn man damit auch geschäftliche Kontakte knüpft.
Facebook und Twitter während der Arbeitszeit
CW: Welche Risiken birgt die intensive Nutzung von Facebook, Twitter und Co. während der Arbeitszeit ?
WEDDE: Das Risiko für den Arbeitgeber ist, dass bezahlte Arbeitszeit verschwendet wird. Nur Unternehmen, die Vertrauensarbeitszeit haben und über Zielvereinbarungen führen, müssen die Nutzung während der Arbeitszeit akzeptieren. Für die Arbeitnehmer besteht das Risiko, dass sie sich in den sozialen Netzwerken regelrecht verlieren können, wenn sie zwischen privaten und geschäftlichen Informationen nicht mehr trennen und sie nicht mehr wahrnehmen, welche arbeitsrechtlichen Folgen diese Vermischung haben kann. Wer etwa einen Tag vor der Bilanzpressekonferenz über betretene Gesichter in der Vorstandsetage twittert, riskiert eine Kündigung.
CW: Viele Unternehmen bewegen sich selbst in sozialen Netzwerken, um es für ihre Zwecke ( Recruiting , Marketing, etc.) zu nutzen. Welche Regeln sollten sie dabei beachten?
WEDDE: Diese Unternehmen sollen die sozialen Netze offen nutzen. Wenn sie etwa die Profile von Bewerbern in sozialen Netzen ohne deren Zustimmung recherchieren und überprüfen, müssen sie die Betroffenen nach Paragraf 33 Bundesdatenschutzgesetz hierüber informieren. Wenn der Mitarbeiter dagegen seinen Chef als Freund etwa bei Facebook akzeptiert, sollte es ihm klar sein, dass der Chef seine digitalen Spuren nachvollziehen kann.
CW: Kann ein Mitarbeiter, der auf seine Privatsphäre bedacht ist, die "Freundschaft" seines Chefs eigentlich ablehnen?
WEDDE: In der Praxis wohl kaum, dafür ist der Gruppendruck zu hoch. Eine Ablehnung würde die Frage "Was hat der Mitarbeiter zu verbergen?" provozieren und wäre wahrscheinlich der Karriere nicht gerade förderlich. Ich rate darum, das eigene Profil zu bereinigen, bevor man sich dem Chef zum Freund macht. Wer auf seine Privatsphäre Wert legt, sollte sich im Netz besser zwei Identitäten zulegen. Eine für die geschäftlichen und eine für die privaten Kontakte. So wie die meisten Menschen inzwischen getrennte private und geschäftliche Mail-Adressen haben.
CW: Mitarbeiter wurden schon gekündigt, da sie während der Krankschreibung auf Facebook unterwegs waren. Ist das eine übertriebene Reaktion eines Arbeitgebers oder kann die private Nutzung sozialer Netzwerke auch den Job gefährden?
WEDDE: Solche Kündigungen dürften vor Arbeitsgerichten keinen Bestand haben. Schließlich kann man einem Arbeitnehmer, der mit gebrochenem Bein oder einer Bronchitis zuhause sitzen muss, nicht verbieten, ins Internet zu gehen. Wer allerdings während der Krankheit vor Langeweile im Netz über den Chef lästert oder Firmeninterna preisgibt, gefährdet seinen Job.
CW: Was halten Sie davon, wenn Unternehmen den Zugang zu sozialen Netzwerken sperren? Schrecken sie dadurch nicht gerade junge Bewerber ab?
WEDDE: Ich kann Firmen verstehen, wenn sie den Zugang zu sozialen Netzen sperren. Vor allem dann, wenn die Arbeit ständig unterbrochen wird, und die Kommunikation über diese Netzwerke mit dem eigentlichen Beruf nichts zu tun hat. Verbote schrecken zwar einige Bewerber möglicherweise ab, aber manchmal muss man Mitarbeiter auch vor sich selbst schützen. Schon heute sind viele per Mail beinahe rund um die Uhr erreichbar und können auch in ihrer Freizeit nicht loslassen. In den sozialen Netzwerken wird die permanente Erreichbarkeit noch übersteigert: Steht der Chef auf meiner Freundesliste, kann er alles verfolgen, wie ich im Netzwerk agiere und was ich über mich preisgebe. Viele Menschen machen sich das nicht klar und sehen auch keinen Zusammenhang zwischen dem eigenen Tun in sozialen Netzen und arbeitsrechtlichen Konsequenzen.
Der richtige Umgang mit sozialen Netzen
Wer sich in sozialen Netzen nicht nur privat, sondern auch beruflich bewegt, sollte folgende Grundregeln beachten:
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Keine Party- und Urlaubsbilder oder peinliche Fotos in Online-Profile stellen, sofern diese auch geschäftlich genutzt werden.
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Möglichst wenig Privates verraten.
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Keine Firmengeheimnisse oder Interna preisgeben.
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Nie über Chefs oder Kollegen lästern.
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Nichts über andere Mitarbeiter aus dem Unternehmen schreiben ( Datenschutz).
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Mit zwei Online-Identitäten Geschäftliches von Privatem trennen.