Connected Car & Car-IT

Der Kampf um Big Data im Auto

13.07.2015 von Florian Maier
"Hände weg von unseren Daten!" soll es künftig heißen, wenn Tech-Riesen wie Google und Apple an die Daten wollen, die das vernetzte Auto liefert. Zumindest wenn es nach dem Willen der Hersteller geht.

Vernetzung und Digitalisierung haben den Einfluss der IT-Welt auf die Autoindustrie in den letzten Jahren erheblich ausgedehnt. Und dank der angestrebten Entwicklung des Connected Car hin zum vollautonomen Automobil wird sich dieser Trend fortsetzen. Die Folge davon: der Kampf um mobilitätsgenerierte Big Data wird sich in den nächsten Jahren zuspitzen. Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, wollen die Autohersteller den IT-Unternehmen - wenn überhaupt - nur begrenzten Zugriff auf diese Daten gewähren.

Big Data aus dem Connected Car: Wer bekommt die Daten? Wem gehören Sie? Wer verdient daran? Zwischen Autobauern und Tech-Industrie bahnt sich ein Kampf um die Daten im Auto an.
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Monetarisierung von Daten im Auto

Die Motivation dahinter dürfte klar sein: Auch fahrzeuggenerierte Daten lassen sich monetarisieren. Die erwarteten Einnahmen aus dem E-Commerce-Sektor dürften sich im Milliardenbereich bewegen. Für Unternehmen wie Google ist die Monetarisierung von Daten das native Geschäftsmodell, Autohersteller müssen hingegen erst auf die Entwicklungen reagieren und neue Geschäftsmodelle entwickeln. Das Problem: Die Lösungen der IT-Branche zur Smartphone-Integration im Auto - also Googles Android Auto und Apples Car Play - finden bei Consumern immer größeren Anklang. Die Autobauer können sich den Wünschen und Bedürfnissen der Kunden nicht entziehen oder gar verweigern, wollen aber trotzdem in jedem Fall verhindern, dass die Tech-Unternehmen unkontrolliert Fahrzeugdaten abgreifen.

Für IT-Riesen wie Google ist das Geschäft mit den Daten Alltag. Die meisten Autohersteller möchten den Zugriff auf Fahrzeugdaten durch Google und Apple verhindern.
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Cashcow Connected Car

Beim Kampf um Big Data im Auto geht es um viel: General Motors beispielsweise erwartet in den nächsten drei Jahren zusätzliche Einnahmen in Höhe von 350 Millionen Dollar - allein generiert durch die Vernetzungs-Features in den GM-Fahrzeugen. Das Beratungsunternehmen AlixPartners geht für das Jahr 2018 davon aus, dass Connected Cars weltweit Einnahmen in Höhe von 40 Milliarden Dollar generieren könnten. Gegenüber dem Jahr 2013 würde das eine Steigerung um den Faktor 2,5 bedeuten. Auch deshalb haben einige OEMs bereits angekündigt, Apple und Google keinen Zugriff auf Daten aus den internen Fahrzeugsystemen wie Lenkung, Gas oder Bremse zu gewähren. Einer dieser Hersteller ist die Ford Motor Company. Don Butler, Executive Director of connected vehicles and services, erklärt die Motivation des Unternehmens: "Wir müssen den Zugang zu diesen Daten kontrollieren. Wir müssen uns die Möglichkeit bewahren, Kapital aus neuen digitalen Services zu schlagen, deren Grundlage die Daten aus dem Fahrzeug darstellen."

Big Data, big money? Experten rechnen damit, dass das Connected Car im Jahr 2018 Einnahmen in Höhe von 40 Milliarden Dollar generiert.
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Datenschutz im Auto: OEMs vs. Google & Apple

Was den Datenschutz im Connected Car und die Weitergabe von Daten an Dritte angeht, gibt es keine einheitliche Herangehensweise unter den OEMs. General Motors etwa integriert beide Systeme in seine Fahrzeuge, teilt aber nach eigenen Angaben weder Daten noch Gewinne mit den Tech-Riesen. Volkswagen gibt laut Reuters hingegen offen zu, den IT-Großkonzernen in Sachen Data Access mehr entgegen zu kommen als ursprünglich geplant. Ein Sprecher des Wolfsburger Großkonzerns wird von Reuters dazu zitiert: "Apple und Google wollten mehr Daten, als wir ursprünglich bereit waren ihnen zu geben. Aber wir gewähren ihnen Zugriff auf bestimmte Daten-Knotenpunkte um sicherzustellen, dass App Performance und User Experience sich auf einem hohen Level bewegen."

EU-Datenschutzreform 2014/15: Die zehn wichtigsten Änderungen
Ein Gesetz für alle
EU-weit gelten die gleichen Datenschutzregeln. Das bedeutet auch eine gestiegene Verantwortung und Haftung für alle, die persönliche Daten verarbeiten.
"Recht auf Vergessen"
Wollen Nutzer ihre Daten nicht weiter verarbeitet sehen, werden diese gelöscht - vorausgesetzt, es spricht aus juristischer Sicht nichts dagegen.
"Opt-in" statt "Opt-out"
Sollen persönliche Daten verabeitet werden, müssen Nutzer aktiv zustimmen (und nicht aktiv widersprechen wie bisher).
Recht auf Transparenz
Nutzer haben ein Recht auf Transparenz - sie dürfen erfahren, welche Daten über sie gesammelt und wie diese verarbeitet werden.
Zugang und Portabilität
Der Zugang zu den bei Dritten über einen selbst gespeicherten Daten soll einfacher möglich sein. Zudem ist die Dartenportabilität zu gewährleisten - also sicherzustellen, dass persönliche Informationen leichter von einem Dienstanbieter zu einem anderen übertragen werden können.
Schnellere Meldung
Tritt ein Datenverlust auf, müssen Unternehmen und Organisationen im Regelfall binnen 24 Stunden, mindestens aber so schnell wie möglich ihrer behördlichen Meldepflicht nachkommen.
Weniger Behördenchaos
Unternehmen müssen sich nur noch mit einer einzigen Aufsichtsbehörde auseinandersetzen - und zwar dort, wo sie ihren Hauptsitz haben.
Grenzübergreifend
Privatanwender dürfen jeden Fall von Datenmissbrauch an ihre nationale Aufsichtsbehörde melden - selbst dann, wenn die betroffenen Daten im Ausland verarbeitet wurden.
Erweiterter Geltungsbereich
Die EU-Richtlinie gilt auch für Unternehmen, die keinen Sitz in der EU haben, sobald sie Waren oder Dienstleistungen in der EU anbieten oder auch nur Online-Marktforschung unter EU-Bürgern betreiben.
Höhere Bußgelder
Verstößt ein Unternehmen gegen die Datenschutzbestimmungen, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes.
Bürokratieabbau
Administrative Umstände wie Meldepflichten für Unternehmen, die persönliche Daten verarbeiten, entfallen.
Erst ab 16
Die rechtswirksame Anmeldung bei Internetnetservices wie Facebook oder Instagr.am soll Jugendlichen im Regelfall erst ab 16 Jahren möglich sein - weil sie erst ab diesem Lebensalter eine gültige Einwilligung in die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten geben können. Nationale Gesetze sollen laut Datenschutzverordnung hier aber Ausnahmen möglich machen.
Stärkung der nationalen Aufsichtsbehörden
Nationale Datenschutzbehörden werden in ihren Kompetenzen gestärkt, so dass sie die neuen EU-Regeln besser umsetzen können. Unter anderem dürfen sie einzelnen Unternehmen verbieten, Daten zu verarbeiten. können bestimmte Datenflüsse stoppen und Bußgelder gegen Unternehmen verhängen, die bis zu zwei Prozent der jeweiligen weltweiten Jahreseinkünfte betragen. Darüber hinaus dürfen sie Gerichtsverfahren in Datenschutzfragen anstrengen. <br /><br />(Quelle: Forrester Research)

"Es gibt Daten, die Google von uns nie bekommen wird"

Bei den deutschen Premium-OEMs Audi, BMW und Mercedes agiert man hingegen restriktiv, wenn es um den Zugriff auf Fahrzeugdaten geht. Audi-CEO Rupert Stadler äußerte sich vor einigen Wochen im Interview mit der Branchenzeitung Automobilwoche zum Thema: "Wir haben mit Google abgemacht: Es gibt ein paar Daten, die wir gegenseitig austauschen. Es gibt aber auch andere Daten, die Google von uns nie bekommen wird. Das war die Grundbedingung für die Zusammenarbeit, und das hat Google respektiert." In ähnlichem Tenor äußerte sich ein Mercedes-Sprecher: "Wir glauben, dass Google für die Integration von Smartphones nicht auf die Daten der Tankfüllung zugreifen und auch nicht über das Auto die GPS-Daten abfragen muss, wenn der Fahrer diese ohnehin schon mit seinem Smartphone übermittelt, das er mit dem Auto verbindet."

Anders sieht das bei BMW aus. Dort sieht man nach wie vor keine Grundlage für eine enge Zusammenarbeit mit Google, wie BMW-Entwicklungschef Klaus Fröhlich - ebenfalls gegenüber der Automobilwoche - klarmachte: "Eine Geschäftsgrundlage mit Firmen, die Daten verwenden, ohne die genaue Nutzung zu beschreiben, ist für uns nicht möglich."