Die deutsche Microsoft Cloud

Daten-Treuhand als Abwehrmittel gegen Überwachung?

28.01.2016 von Michael Rath und Simone Bach  
Mit der deutschen Cloud sollen die Kunden von Microsoft hierzulande künftig die alleinige Kontrolle über ihre Daten bekommen. Wenn die Datentreuhand (ausgeübt von T-Systems) richtig funktioniert, kann die neue Microsoft-Cloud ab Mitte 2016 auch ein Abwehrmittel gegen den Zugriff von ausländischen Behörden sein.

Damit wären möglicherweise auch die datenschutzrechtlichen Probleme, die in der Facebook-Entscheidung des EuGH thematisiert wurden, vom Tisch. Wenn da nicht die EU-Datenschutzgrundverordnung wäre.

Die neue Microsoft Cloud könnte unter bestimmten Voraussetzungen ein Abwehrmittel gegen den Zugriff ausländischer Behörden werden.
Foto: Mark Bennetts - shutterstock.com

US-Cloudanbieter: Die NSA liest mit

Unter bestimmten Umständen können US-Provider (wie beispielsweise Microsoft oder Google) verpflichtet werden, auch die in europäischen Rechenzentren gespeicherten Daten an US-Behörden herauszugeben. Diese Pflicht kann sich unter anderem aus dem Patriot Act ergeben. Danach sind europäische Daten selbst dann nicht vor dem Zugriff amerikanischer Sicherheitsbehörden sicher, wenn sie gar nicht in den USA, sondern in europäischen Rechenzentren liegen und dort verarbeitet werden. Denn solange die Muttergesellschaft des Cloud-Anbieters ihren Sitz in den USA hat, können die Verpflichtungen aus dem Patriot Act auch die Tochterunternehmen treffen.

In welchem Umfang US-Behörden Gebrauch von diesen Zugriffsrechten machen ist nicht bekannt, weil die Provider bei den Herausgabe-Anordnungen häufig zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Betroffene - also diejenigen deren Daten herausgegeben werden - erlangen daher meist keine Kenntnis von den Eingriffen.

Die NSA-Affäre - Chronologie Juni 2013 - Mai 2014
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Während alle Welt über die Enthüllungen zur NSA-Spionage entsetzt ist, sind die Online-Kriminellen aktiv wie eh und je. Die IT-Branche warnt davor, das vor lauter Aufregung über staatliche Überwachung zu vergessen.
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Nachdem sie 225 Terrorfälle in den USA seit 2001 analysiert hat, kommt die Denkfabrik "New America Foundation" zu dem Schluss, dass die massenhafte Sammlung von Telefongesprächsdaten durch die NSA "keinen erkennbaren Einfluss auf deren Verhinderung" gehabt habe.
CCC-Sprecher: "Verschlüsselt alles!"
Verschlüsselung für Nutzer, Daten-Transparenz für Regierungen und Konzerne - das ist der Weg für das Internet nach Ansicht der Netz-Aktivisten vom Chaos Computer Club. "Wir brauchen Verschlüsselung überall", forderte CCC-Sprecher Frank Rieger am Sonntag bei der Innovationskonferenz DLD in München.
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Es gibt kaum noch einen Bereich des digitalen Lebens, der nicht von der Datensammelwut des US-Geheimdienstes NSA erfasst wurde. Neuen Enthüllungen zufolge sind auch populäre Apps betroffen - von denen viele mehr Informationen sammeln, als dem Nutzer bewusst ist.
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NSA greift Computer und Netze gezielt an
Der US-Geheimdienst NSA macht offenbar nicht davor halt, Schwachstellen bei Herstellern wie Cisco oder Dell auszunutzen. Zudem veröffentlichte der "Spiegel" einen Katalog von Ausspähtechnik der NSA. Wann und gegen wen dies eingesetzt wurde, bleibt offen.
Ex-BND-Chef: Geheimdienste und Industriespionage
Der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes August Hanning beleuchtet die Rolle und Bedeutung der Geheimdienste in der Industriespionage.
Leidenschaftlicher Appell von DLR-CIO Popp
"Wehrt euch!" – Mit diesen einfachen Worten lässt sich zusammenfassen, was DLR-CIO Hans-Joachim Popp den Zuhörern zu Industriespionage und NSA mit auf den Weg gab.
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Nach neusten Gerüchten arbeitet die NSA an einem Quantencomputer arbeitet. Dieser soll auch hochgeschützte Computer von Banken und Regierungen knacken können.
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Edward Snowden meldet sich erneut zu Wort: Mithilfe eines Roboters trat der ehemalige Geheimdienstler auf der TED-Konferenz auf. Dort warnte er vor dem Untergraben von Sicherheitsstandards im Internet. Unternehmen müssten ihre Nutzer besser schützen.
Duell der Spione - USA und China ringen um die Cyber-Macht
Neue Enthüllungen stellen die US-Geheimdienste erneut an den Pranger. Deren Ziel: China. Dabei hatte Washington mehrmals Peking als Quelle von Hackerangriffen gebrandmarkt. Aber China könnte den USA trotzdem nur wenig nachstehen. Die Länder liefern sich ein Wettrüsten.
NSA-Skandal schadet der US-Industrie
Große amerikanische IT-Firmen appellieren gemeinsam mit ihrem IT-Verband an die US-Politik, die NSA-Überwachung zu zügeln. Der Vertrauensverlust unter südamerikanischen und europäischen Kunden schade dem Geschäft.
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Der NSA-Skandal hat dem Cloud Computing einen Dämpfer versetzt. Insbesondere im Mittelstand ist die Zurückhaltung gegenüber dem Auslagern der Daten weiterhin groß. Unser Reality Check zeigt aber: Deutsche Cloud-Anbieter können angesichts der gewachsenen Bedeutung von Sicherheit und Datenschutz punkten.
Web protestiert gegen NSA-Überwachung
Im Rahmen einer weltweiten Aktion protestieren am Dienstag über 5.300 große und kleine Web-Unternehmen und Organisationen gegen die NSA-Überwachung.

Neues Datenschutzkonzept: Die deutsche Microsoft-Cloud

Nach dem neuen Konzept von Microsoft befinden sich bei der deutschen Cloud sämtliche Kundendaten in deutschen Rechenzentren. Zwischen den Rechenzentren besteht ein eigenständiges deutsches, vom öffentlichen Internet getrenntes, Datennetzwerk. Sogenannte Role Based Access Control (RBAC)-Tools kontrollieren dabei jeglichen Zugriff auf Kundendaten, während die Mitarbeiter von Microsoft selbst keinerlei administrative Top-Level-Rechte haben, also von sich aus keinen Zugriff auf Kundendaten nehmen können. Nur im Einzelfall werden zeitlich befristet Zugriffsrechte gewährt. Die Rechtegewährung nimmt dabei einzig der Datentreuhänder T-Systems vor, nicht Microsoft selbst.

Zusätzlich zu dem normalen Lizenzvertrag, den ein Kunde zur Nutzung der Cloud-Services mit Microsoft schließt, werden bei der deutschen Cloud auch "Treuhandvereinbarungen" zwischen Microsoft, T-Systems und dem einzelnen Kunden geschlossen. Danach kontrolliert allein die T-Systems als "deutscher Datentreuhänder" des Kunden den physischen und technischen Zugriff auf die Kundendaten. Allein der Datentreuhänder ist nach dem Treuhandvertrag berechtigt und aufgrund der zuvor dargestellten technischen Infrastruktur auch faktisch in der Lage, Zugriff auf die Kundendaten und/oder auf die Infrastruktur, auf der sich Kundendaten befinden, zu nehmen. Microsoft kann daher nur mit Hilfe des Datentreuhänders T-Systems nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung oder gesonderter Erlaubnis des Kunden temporären Zugriff bekommen. Die Zwecke des Datenzugriffs durch Microsoft und das korrespondierende Recht des Treuhänders, den Zugriff auf die Daten zu gewähren, sind nach dem Treuhandvertrag streng auf Fehlerbehebung und Wartung limitiert.

Cloud-Readiness-Studie 2015
Deutsche Unternehmen sind startklar für die Cloud
Grundsätzlich sind deutsche Unternehmen gut vorbereitet für den Einsatz von CloudServices. Das hat die Studie "Cloud Readiness 2015" von COMPUTERWOCHE, CIO und TecChannel ergeben. Die Befragung von fast 700 Entscheidern hat aber auch gezeigt, dass es an einigen Stellen noch Defizite gibt.
Minderheit mit Cloud-Readiness-Check
Haben Sie Ihr Unternehmen einem Cloud-Readiness-Check unterzogen?
Einstufung Cloud Readiness
Bitte stufen Sie Ihr Unternehmen in Sachen „Cloud Readiness“ ein!
Ausstiegsszenarien
Haben Sie in Ihrem Unternehmen geklärt, wie IT-Verfahren und die zugehörigen Daten wieder aus der Cloud geholt werden können?
Hindernisse
Was sind in Ihrem Unternehmen die größten Hindernisse für die Nutzung von Cloud-Services?
Cloud-Readiness-Studie 2015
Den ausführlichen Berichtsband zur Studie mit allen Ergebnissen und Daten können Sie über unseren Shop beziehen:

Wie reagieren US-Gerichte auf die "deutsche Cloud"?

Fraglich ist, ob diese technischen Besonderheiten und die rechtliche Konstruktion einer Datentreuhänderschaft letztlich einen Zugriff auf in Deutschland belegene Daten aus den USA heraus abwenden können. Denn US-Behörden und -Gerichte nehmen für sich in Anspruch, Herausgabeverlangen auch unmittelbar gegenüber europäischen Gesellschaften durchzusetzen. So räumen eine Vielzahl an Gesetzen den US-Behörden die Berechtigung ein, Anordnungen ("warrants", "subpoenas", "administrative orders" und "judicial orders") gegenüber amerikanischen Gesellschaften zu erlassen, die auf die Herausgabe von Daten gerichtet sind, die sich "in custody, possession or control" der amerikanischen Gesellschaft befinden. Diese Eingriffsbefugnisse, insbesondere die Normen des Patriot Act, werden von den US-Gerichten dabei regelmäßig so ausgelegt, dass von amerikanischen Gesellschaften auch Daten herausverlangt werden können, die im Ausland lokalisiert sind. Es kommt nach Ansicht der US-Richter lediglich darauf an, ob der amerikanischen Gesellschaft der Zugriff auf bestimmte Daten tatsächlich möglich ist.

US-Gerichte erachten es meist auch schon als ausreichend, dass die amerikanische Gesellschaft die Möglichkeit hat, diese Daten bei einer ausländischen Gesellschaft anzufragen. Bei der "deutschen Cloud" hat aber Microsoft (von den zuvor dargestellten, sehr limitierten Möglichkeiten einmal abgesehen) gerade keinen technischen Zugang und keinen regelmäßigen oder gar routinemäßigen Zugriff auf die in dem Rechenzentrum des Datentreuhänders gespeicherten Daten. Auch steht Microsoft in dem neuen Datentreuhand-Modell gerade kein Recht zu, auf die Daten zuzugreifen. Allein der Datentreuhänder und natürlich die jeweiligen Kunden haben den physikalischen und logischen Zugriff auf die Daten. Wenn aber keine faktische Zugriffsmöglichkeit für den US-Provider Microsoft besteht, greifen ihm gegenüber auch die Eingriffsbefugnisse nach dem Patriot Act nicht.

Die Geschichte von Microsoft
Surface Book 2
Relativ überraschend stellte Microsoft Ende Oktober 2017 das Surface Book 2 vor. Das gleicht seinem Vorgänger rein äußerlich fast bis aufs Haar. Dafür wurde das Innenleben ordentlich aufgemöbelt - unter anderem mit den i7-Prozessoren der achten Generation. Das Scharnier ("Hinge") weist nun Keramik-Elemente auf, auch das Surface Dial wird jetzt unterstützt. Die wichtigste Neuerung beim Surface Book 2 bleibt zunächst den USA vorbehalten: Das 15-Zoll-Modell.
Zuwachs für die Surface-Familie
Neben dem Windows 10 Creators Update stellt Microsoft im Oktober 2016 in New York auch ein neues Surface-Device vor. Das Surface Studio will den All-in-One-PC neu interpretieren, kommt mit Touch-Unterstützung und einem neuartigen Eingabegerät - dem Surface Dial. Das neue AiO-Surface ist ein direkter Angriff auf Apples iMac 5K. Daneben zeigt Microsoft auch eine neue, leistungsstärkere Version des Surface Book.
Windows 10 Creators Update
Ende Oktober 2016 präsentiert Microsoft das nächste Update für Windows 10. Das "Creators Update" soll ab Frühjahr 2017 auf sämtliche Windows-10-Devices kommen. Eines der wichtigsten Updates: Mit Paint 3D soll künftig Jedermann in der Lage sein, 3D-Grafiken ganz einfach zu erstellen, zu bearbeiten und zu teilen. Für künftige Mixed-Reality-Erfahrungen steht nicht nur Microsofts Hololens zur Verfügung, sondern auch verschiedene VR-Devices von Microsoft Partnern, wie HP, Dell oder Lenovo.
Microsoft kauft LinkedIn
Für 26,2 Milliarden Dollar will Microsoft das Business-Netzwerk LinkedIn übernehmen, kündigte der Konzern im Juni 2016 an. Es ist der größte Zukauf der Firmengeschichte. Microsoft-Chef Satya Nadella will damit dem Cloud-Geschäft rund um Office 365 und die Dynamics-Business-Lösungen zusätzlichen Schwung geben.
Microsoft baut deutsche Cloud
Microsoft schwenkt immer stärker auf Cloud-Kurs ein und forciert die Entwicklungen rund um seine Cloud-Plattform Azure. Im November 2014 wird eine Kooperation mit der Deutschen Telekom angekündigt. Deren Tochter T-Systems soll Microsofts deutsches Cloud-Data-Center betreiben und gleichzeitig als Datentreuhänder fungieren. Damit will der Konzern alle Begehrlichkeiten von US-Behörden hinsichtlich der Kundendaten in der Cloud abblocken.
Windows 10 und neue Devices
Mit Windows 10 bietet Microsoft Ende Juli 2015 seinen Kunden erstmals kostenlos ein Windows-Upgrade an. Mit Windows 10 und Windows 10 Mobile verfolgt Microsoft das Ziel, ein Betriebssystem auf allen Geräteklassen zu etablieren. Einige Monate nach dem Release des Betriebssystems stellt Microsoft zudem neue Devices vor, die auf Windows 10 zugeschnitten sind. Highlight ist das erste Notebook 'made by Microsoft' - das "Surface Book".
Dieser Mann soll es richten
Seit Februar 2014 leitet Satya Nadella den weltgrößten Softwarekonzern. Steve Ballmer hatte im August 2013 seinen Rückzug als Chef von Microsoft erklärt - auch weil die Kritik an seiner Geschäftsstrategie immer lauter wurde. Sein Nachfolger Nadella muss den verpatzen Einstieg in den Markt der mobilen Geräte ausbügeln. Mit Personalwechseln und einer neuen Devise, die sich mehr auf Cloud-Dienste und mobile Technologien konzentriert, will Nadella Microsoft wieder zum Vorreiter in der IT-Branche machen.
Nettogewinne seit 2002
Allein im Geschäftsjahr 2013 (Ende: Juni 2013) erwirtschaftete Microsoft einen Nettogewinn von 21,86 Milliarden Dollar. Ein Blick auf die zurückliegenden Jahre offenbart Schwankungen und zeigt die Schwierigkeiten des Unternehmens, auf dem mobilen Markt Fuß zu fassen.
Dritte Generation der Spielekonsole
Mit der Xbox One kommt im Jahr 2013 die dritte Generation von Microsofts erfolgreicher Spielkonsole in den Handel. Das Gerät konkurriert mit Sonys Hochleistungskonsole Playstation 4. Das Zusatzmodul „Kinect“ erlaubt es Spielern, die Konsole mit Körperbewegungen oder Sprachbefehlen zu steuern. Bis Ende 2013 werden weltweit drei Millionen Exemplare der Xbox One verkauft.
Die Evolution der Microsoft Logos
In der beinahe 40-jährigen Unternehmensgeschichte hat sich das Logo des Softwarepioniers aus Redmond einige Male geändert. Große Experimente wagte dabei niemand, nach 25 Jahren mit dem gleichen Logo kommt 2012 erstmals ein Symbol im Kacheldesign dazu. Es unterstreicht das Bestreben des Unternehmens nach Vereinheitlichung seiner Produkte.
Das neue Windows 8
2012 stellte Julie Larson-Green, eine Vice President von Microsoft, das neue Windows 8 vor. Es enthält sowohl die Windows 8 Modern UI (ehemals „Metro“) für Touchscreen-PCs als auch eine klassische Desktop-Ansicht. Mit den Betriebssystemen Windows RT für Tablets und Windows Phone 8 für Smartphones bietet Microsoft damit ein einheitliches Design für alle Geräte an.
Das erste Tablet von Microsoft
2012 kommt mit dem „Surface“ das erste Tablet von Microsoft auf den Markt. Das komplett in Eigenregie gefertigte Gerät erhält mit starker Rechenleistung, hochwertiger Verarbeitung, aber auch hohem Gewicht und kurzer Akkulaufzeit gemischte Kritiken. Inzwischen ist die dritte Generation des Tablets verfügbar.
Microsoft setzt sich durch
Am 10. Mai 2011 war Schluss mit den jahrelangen Spekulationen über die Zukunft von Skype. Es gab keinen Börsengang und nicht Google, Facebook oder Cisco haben sich mit dem beliebten webbasierten VoIP- und Video-Chat-Dienstleister zusammengetan, sondern Microsoft. Seit 2014 heißt auch die hauseigen Kommunikationssoftware Lync "Skype for Business".
Windows 7 geht schnell ins Rennen
2009 kommt Windows 7 auf den Markt. An Bord sind neue Möglichkeiten für das Arbeiten mit Fenstern wie das Andocken oder Peek and Shake sowie eine verbesserte Benutzeroberfläche und Taskleiste. Mit Windows Touch werden erstmalig auch Touchscreen-PCs unterstützt.
Windows Vista
Windows Vista kommt 2007 in die Läden. Mit der neuen Benutzeroberfläche Aero, einer neuen Suchfunktion, der Flip-3D-Ansicht und erstmalig Kontrollfunktionen für Eltern bringt Vista viel Neues mit. Im Jahr 2006 drohte die Europäische Union Microsoft, einen Verkaufsstopp des Betriebssystems zu erzwingen, falls Auflagen der EU (etwa die Offenlegung von Kommunikationsschnittstellen) nicht endlich umgesetzt würden.
Stolz auf das neue Betriebssystem
2001 kann Bill Gates das Release des neuen Windows XP kaum erwarten, Ende des Jahres kommt es in den Handel. Microsoft dominiert den Markt für Heimcomputer-Betriebssysteme jetzt unbestreitbar. Windows XP wird, wie auch andere Versionen zuvor, kritisiert, weil es erneut Programmtypen beinhaltet, die sich nicht deinstallieren lassen und bis dato von anderen Anbietern vertrieben wurden.
Steve Ballmer wird neuer Microsoft-Boss
Im Jahr 2000 ernennt Bill Gates den seit 1998 als President des Unternehmens tätigen Steve Ballmer (im Bild rechts) zum neuen Vorstandsvorsitzenden. Der hitzige Ballmer macht immer wieder mit exzentrischen Auftritten auf sich aufmerksam und fängt sich so den Spitznamen „Monkey Boy“ ein.
Eine weitere Akquisition
Ebenfalls im Jahr 2000 kauft Microsoft die Visio Corporation mitsamt der gleichnamigen Software für 1,3 Milliarden Dollar. Mit dem Visualisierungsprogramm lassen sich mit einfachen Werkzeugen und Vorlagen grafische Darstellungen erzeugen. Visio steht in einer langen Reihe von Softwarezukäufen, mit denen Microsoft viel Geld verdient. Das Programm ist nicht Teil des Office-Pakets und muss separat erworben werden.
Die strategischen Einkäufe gehen weiter
400 Millionen Dollar lässt sich Microsoft im Jahr 1997 den E-Mail-Dienst Hotmail kosten, zum Zeitpunkt der Übernahme zählt der Webmail-Anbieter bereits zwölf Millionen Nutzer. Nach der Übernahme wurde der Dienst aufgrund vieler Sicherheitslücken immer wieder Opfer von Hacker-Angriffen. Mitte 2012 wurde Hotmail vollständig durch Outlook.com ersetzt.
Microsoft kauft FrontPage mit Entwicklerstudio
1996 kauft Microsoft die Firma Vermeer Technologies zusammen mit ihrem HTML-Editor FrontPage 1.0 für 133 Millionen Dollar. Kurze Zeit später wird das Programm in der Version 1.1 von Microsoft vertrieben und in den folgenden Jahren konsequent weiterentwickelt sowie der Office-Suite hinzugefügt. Seit dem Release von Office 2007 ist FrontPage nicht mehr Teil des Pakets, es wurde von Microsoft Expression Web abgelöst.
Flaggschiff für den Browser-Krieg
1995 beginnt Microsoft den Browser-Krieg. Der Internet Explorer soll dem bis dahin erfolgreichen Netscape Navigator Marktanteile streitig machen. Die Strategie geht auf, auch weil Microsoft den eigenen Browser durch Koppelung an Windows schnell verbreiten kann. Netscape verliert und wird 1998 von AOL geschluckt. Der Internet Explorer wird deswegen auch spöttisch „Internet Destroyer“ genannt. Das Bild zeigt Version 10.
Mehr Power, mehr Freiheit, mehr Spaß...Mehr Power, mehr Freiheit, mehr Spaß...
... verspricht das neue Windows im Erscheinungsjahr 1995. Das Release des Betriebssystems wird von der größten Werbekampagne begleitet, die Microsoft bis dahin je gestartet hat. Der Erfolg bleibt nicht aus, Windows 95 verkauft sich in den ersten Wochen mehr als sieben Millionen Mal. Auch weil Microsoft die Zeichen der Zeit erkannt hat: Internet-Unterstützung und Plug-and-Play-Funktionen sind erstmalig enthalten.
Microsoft Encarta
Die erste Version der Microsoft Encarta kommt 1993 auf den Markt. Die zunächst unter dem Codenamen „Gandalf“ entwickelte Enzyklopädie erschien jährlich in einer neuen Version, auf dem Bild ist die Ausgabe von 1998 zu sehen, die auch Updates über das Internet unterstützte. 2009 stellt Microsoft alle Encarta-Angebote ein.
Bill Gates stellt Windows 3.0 vor
Bill Gates, der dem Erscheinungsbild eines Nerds immer noch alle Ehre macht, stellt Windows 3.0 vor. Das Betriebssystem kommt 1990 auf den Markt, verkauft sich sehr gut und erobert nun auch heimische Computer. Es enthält erstmalig Spiele wie Minesweeper, Solitaire und Hearts.
Office 1.0 kommt in den Handel
Microsoft Office kommt 1989 in der Version 1.0 auf den Markt. Das Softwarebündel enthält Word 4.0, Excel 2.2, Powerpoint 2.01 und Microsoft Mail 1.37. Bis heute ist Microsoft Office eines der erfolgreichsten und umsatzstärksten Produkte des Redmonder Großkonzerns.
Geschickter Zukauf
Im Jahr 1987 kauft Microsoft die Firma Forethought, die eine vielversprechende Präsentationssoftware entwickelt hat. Kurze Zeit später soll daraus Microsoft PowerPoint werden. Die Software ist bis heute ein wesentlicher Bestandteil des Office-Pakets.
Separates Betriebssystem für IBM
Für IBM entwickelt Microsoft das Betriebssystem OS/2, es wird fast gleichzeitig mit Windows 2.0 veröffentlicht. Die Betriebssysteme konkurrieren zwar miteinander, Microsoft verdient aber an beiden Produkten. 1991 beendet Microsoft die Kooperation mit IBM, gegen Windows kann sich OS/2 trotz Weiterentwicklung am Ende aber nicht durchsetzen.
Das neue Hauptquartier: Microsoft Campus
1986 zieht das rasant wachsende Unternehmen in ein neues Hauptquartier nach Redmond im Bundesstaat Washington. Das Bild zeigt den Microsoft-Campus nach zahlreichen Erweiterungen und Ausbauten. Heute arbeiten auf dem etwa 750.000 Quadratmeter großen Gelände über 30.000 Angestellte.
Das wichtigste Produkt
1985 erscheint Windows 1.0. Das unter dem Codenamen „Interface Manager“ entwickelte Betriebssystem bietet im Gegensatz zu MS-DOS eine grafische Benutzeroberfläche und erlaubt es, verschiedene Anwendungen gleichzeitig auszuführen. Die Windows-Reihe ist für Microsoft auch heute einer der wichtigsten Umsatzmittelpunkte.
Microsoft Word für DOS
1983 erscheint die erste Version von Microsoft Word, damals noch für das Betriebssystem MS-DOS 1.0. Das Programm macht erstmals Gebrauch von der Computermaus. Das damals noch wenig ergonomische Peripheriegerät stammt auch von Microsoft - es ist das erste Hardwareprodukt der Firma.
Nerds, wie sie im Buche stehen
1978, kurz vor dem Umzug des Unternehmens nach Albuquerque, entsteht eines der bekanntesten Fotos des Microsoft-Teams. Der bunt zusammengewürfelte Haufen langbärtiger Nerds lässt kaum vermuten, dass die Truppe dabei ist, ein milliardenschweres Unternehmen zu etablieren.
Die Anfänge
Damit fängt alles an: Microsofts Co-Gründer Paul Allen entdeckt im Januar 1975 den Altair 8800 auf dem Cover der Zeitschrift „Popular Science“. Das Gerät ist minimal ausgestattet und verfügt über 256 Byte RAM. Bill Gates und Allen schuften daraufhin Tag und Nacht und entwickeln in nur wenigen Wochen die Computersprache „Altair BASIC“. Der Grundstein für Microsoft ist gelegt. Offiziell gegründet wird der Softwarekonzern am 4. April 1975.

Was sagt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung?

Die neuen Bestimmungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung ("DSGVO-E") vom 15.12.2015 werden an dem zuvor skizzierten Konflikt zwischen US-Recht und europäischem Datenschutzrecht nichts ändern. Denn Art. 43a DSGVO-E sieht vor, dass gerichtliche und behördliche Entscheidungen unsicherer Drittstaaten, die auf die Herausgabe personenbezogener Daten gerichtet sind, nur dann innerhalb der Europäischen Union anerkannt werden und durchsetzbar sind, wenn ein internationales Rechtshilfeabkommen zwischen den Staaten besteht oder eine andere Rechtsgrundlage die Übermittlung von Daten in den unsicheren Drittstaaten erlaubt.

Nach der eingangs erwähnten Entscheidung des EuGH zu Safe Harbor besteht aber, gerade auch aufgrund der umfangreichen Zugriffsmöglichkeiten von Behörden, in den USA kein angemessenes Datenschutzniveau und eine Rechtfertigung der Datenübermittlung auf der Grundlage von Safe Harbor ist nicht mehr möglich. Aufgrund der strengen Voraussetzungen die nach der DSGVO-E an den Transfer von Daten in unsichere Drittstaaten, einschließlich der USA, gestellt werden, ist zwar davon auszugehen, dass die bald geltende DSGVO ähnlich wie das derzeit geltende Bundesdatenschutzgesetz nach US-Recht als sog. "Blocking Statute" einzuordnen sein wird. Indes hat ein "Blocking Statute" keineswegs zur Folge, dass der Herausgabeanspruch deshalb nicht besteht; vielmehr soll der Herausgabeanspruch in solchen Fällen von dem Ergebnis einer Abwägung der widerstreitenden Interessen abhängig gemacht werden. Häufig geht diese Abwägung zugunsten des staatlichen Auskunftsanspruchs aus. Es bleibt mithin abzuwarten, ob es bald einen "Safe Harbor 2"-Konsens geben wird, der den letztlich für beide Seiten unbefriedigenden Konflikt zwischen amerikanischen Informations- und europäischen Privatsphäreinteressen auflösen wird.

Was Unternehmen zur EU-Datenschutzreform beachten müssen
Was Unternehmen zur EU-Datenschutzreform beachten müssen
Es ist wohl nur noch eine Frage von Wochen und Monaten, bis die neue EU-Datenschutzverordnung in Kraft tritt. Was bedeutet das für die Unternehmen? Was müssen sie wissen? Marco Schmid, Country Manager DACH beim Webhoster Rackspace, gibt Tipps.
Einwilligung
Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie über eine unmissverständliche Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten verfügen, sowohl von Kunden als auch von Mitarbeitern. Von dieser Neuerung sind vor allem Firmen im Consumer-Bereich betroffen, die alle Daten aus ihren Kunden-Datenbanken löschen müssen, für die kein Einverständnis vorliegt. So ist es beispielsweise nicht zulässig, die Daten von Frau Mustermann, die vor zehn Jahren Socken für ihren Mann gekauft hat, weiterhin zu speichern. Marketingabteilungen müssen zukünftig in der Lage sein, Anfragen von Kunden zu berücksichtigen, die um die Löschung ihrer persönlichen Daten bitten oder wollen, dass ihre Daten nicht weiter genutzt werden.
"Recht auf Vergessen"
Die meisten Unternehmen konzentrieren sich erfolgreich darauf, Daten zu sammeln – aber die wenigsten darauf, sie auch wieder aus ihren Systemen zu löschen. Dies wird eine Herausforderung für viele Firmen, sobald Googles „Recht auf Vergessen“ zum Tragen kommt. Eventuell ist die Anonymisierung von Daten eine Alternative für Unternehmen, die es sich leisten können.
Technische und organisatorische Maßnahmen
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Sicherheit der IT-Systeme vor ungewollten Zugriffen. Setzen Unternehmen geeignete Kontrollen ein, um Kunden- und Personaldaten zu schützen – und das solange es erforderlich ist und ohne dass die Gefahr eines unbeabsichtigten Verlusts entsteht? Ist überhaupt bekannt, warum solche Daten gespeichert werden – geschieht es einfach nur wegen der legitimen Absicht, sie weiter zu verarbeiten? Indem Unternehmen diese Fragen beantworten, bereiten sie sich technisch und organisatorisch auf die Einführung der neuen Datenschutz-Verordnung vor.
Anzeige bei Verstößen
Unternehmen, die Daten verarbeiten, sind dazu verpflichtet, Verstöße gegen die Datensicherheit den zuständigen Datenschutz-Behörden und den Betroffenen innerhalb von 72 Stunden zu melden, wenn der Verstoß zu hohen Risiken führt. Daher müssen Unternehmen zuverlässige Reaktionsprozesse zum Incident Management etablieren, mit denen sie dieser Verpflichtung nachkommen können.
Umsetzung und Strafen
Wenn ein Unternehmen aus irgendeinem Grund gegen die Datenschutz-Verordnung verstößt, kann die zuständige Behörde eine Strafe von bis zu einer Million Euro oder zwei Prozent des jährlichen Umsatzes fordern.

Schutzschild Deutsche Cloud

Das ab Mitte 2016 verfügbare Konzept einer rein deutschen Microsoft-Cloud mit Datentreuhand (T-Systems) hat Charme. Denn wenn US-Behörden Zugriff auf Daten des Kunden verlangen, die ausschließlich in den deutschen Rechenzentren von T-Systems, liegen, darf nach den zuvor dargestellten Treuhand-Vereinbarungen diesem Verlangen nur dann Rechnung getragen werden, wenn die Herausgabe der Daten auch nach deutschem Recht und den Treuhandvereinbarungen zulässig ist.

Es ist also nicht (mehr) allein (nur) deutsches Datenschutzrecht, sondern es sind auch die vertraglichen Regelungen mit Dritten (T-Systems und deren Kunden) sowie die technische Besonderheiten der "deutschen Cloud", die gegen den unbeschränkten Datenzugriff sprechen. Ob die Datentreuhand damit den Zugriff von US-(Sicherheits-) Behörden auf in Deutschland belegene Daten vollständig verhindern kann, wird sich letztlich erst durch Urteile der US-Gerichte zeigen. (fm)

Cloud Readiness Roundtable 2015
Cloud Readiness Roundtable 2015
COMPUTERWOCHE und TECCHANNEL luden führende Cloud-Anbieter zum Roundtable "Cloud Readiness 2015", um die Ergebnisse der gleichnamigen Studie zu diskutieren und in die Cloud- und Digitalisierungs-Zukunft zu schauen. Lesen Sie die Kernaussagen der Teilnehmer.
Peter Arbitter, Director Cloud & Enterprise bei Microsoft
"Ich glaube, dass die IT längst abgehängt worden ist. Während sie immer noch oft in der Verteidigungsdiskussion feststeckt, warum etwas nicht geht, sind die Fachbereiche schon viel weiter und machen einfach."
Esther Donatz, Director Cloud Services CEMEA bei VMware
"Neue Business-Modelle nehmen jetzt Fahrt auf. Der große Unterschied zu früher ist aber, dass das auch ohne die IT-Abteilung geschehen kann und oft auch geschieht."
Mirza Hayit, Geschäftsführer von Haufe-Lexware
"Um den hohen Ansprüchen der Absolventen an ihren künftigen Arbeitsplatz gerecht zu werden und die Strahlkraft der Marke, für die sie tätig sein wollen, aufrecht zu erhalten, müssen wir uns mächtig strecken. Wir bilden unsere Mitarbeiter deshalb so gut wir können weiter."
Carl Mühlner, Geschäftsführer von Damovo
"Ich vermisse den Mut, die theoretischen Gespräche über Cloud-Strategien und Digitalisierungsmodelle in konkrete Maßnahmen umzusetzen. Dazu müssen auch bewährte Geschäftsmodelle hinterfragt werden.“
Kurt Rindle, Cloud Evangelist and Portfolio Leader DACH bei IBM
"Ein Unternehmen braucht keine Cloud-Strategie. Die IT-Abteilung braucht eine Cloud-Strategie. Ein Unternehmen braucht die Cloud, um Transformation zu ermöglichen.“
Elke Steinegger, Senior Director PreSales bei EMC
"Die IT-Abteilungen merken gar nicht mehr, wenn sie herausgefordert werden. Es werden parallel überall im Unternehmen eigene Cloud-Bereiche eröffnet, ohne dass die IT involviert wäre."
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