Anonyme Bewertungen im Internet

BGH urteilt erneut über Anonymität im Netz

01.03.2016
Ärzte, Handwerker, Rechtsanwälte - sie alle sind angewiesen auf ihren guten Ruf. Ärgerlich nur, wenn sie in Internetportalen eine miserable Bewertung bekommen. Denn die Nutzer kommentieren anonym. Wie weit ihr Schutz geht, entscheidet am Dienstag erneut der Bundesgerichtshof.

Dreimal die Note sechs - der von einem Patienten in einem Internetportal schlecht bewertete Zahnarzt aus Berlin war ganz schön sauer. Jetzt will er vom Gesundheitsportal Jameda wenigstens einen Beweis dafür, dass der Nutzer überhaupt bei ihm in der Praxis war.

Der Bundesgerichtshof urteilt erneut über die Anonymität im Netz.
Foto: Tyler Olson - shutterstock.com

Worum geht es genau?

Strittig ist bei dem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, ob überhaupt und wenn ja wie das Bewertungsportal Jameda den Besuch des Patienten bei dem klagenden Arzt beweisen muss (Az.: VI ZR 34/15). Denkbar wäre dies etwa durch Vorlage von Rezepten, Rechnungen oder Nachweisen von Terminvereinbarungen. Jameda hingegen fürchtet um die Anonymität seiner Nutzer: Von solchen Nachweisen, auch wenn sie anonymisiert würden, könne allzuleicht auf die Identität des Nutzers geschlossen werden. Manche Patienten haben auch gar keinen Nachweis - "Kassenpatienten etwa bekommen keine Rechnung", gibt eine Jameda-Sprecherin zu bedenken.

Warum ist Anonymität für Bewertungsportale so wichtig?

Wer etwa Ärzte bewertet, will meist anonym bleiben. Nur dann stellt er seine Bewertung ins Netz. Je mehr Bewertungen wiederum in einem Portal hinterlegt sind, desto größer der Nutzen - sowohl für die User, als auch für die Betreiber solcher Internetdienste. "Gerade im sensiblen Gesundheitsbereich ist es wichtig, dass Patienten sich sicher sein können, dass ihre Anonymität zu jeder Zeit gewahrt ist", sagt dazu Jameda. Schließlich wolle niemand seinen Namen lesen, wenn er zum Beispiel bei einer Darmspiegelung war.

Muss ich mir als Arzt oder Anwalt Rufmord und Beschimpfungen gefallen lassen?

Das nun auch wieder nicht. Wenn jemand auf einer Plattform Falschbehauptungen aufstellt, kann der Betroffene diese beim Portal-Betreiber melden. Der umstrittene Eintrag muss dann geprüft und - gegebenenfalls immer wieder - zeitnah gelöscht werden. Ergibt die Überprüfung keinen Verstoß gegen geltende Gesetze, darf der Beitrag aber wieder online gehen. Man kann den anonymen Kommentator jedoch auch anzeigen - etwa wegen Beleidigung. Sobald dann ein entsprechender richterlicher Beschluss vorliegt, muss der Betreiber die Daten des anonymen Bewerters herausrücken.

Die besten Bewertungsportale
1. Yelp
Als Mutter aller Empfehlungsdienste eignet sich “Yelp” sowohl für Einsteiger als auch für Vielausgeher, die kein Lokal verlassen, ohne zuvor eine Bewertung geschrieben zu haben. Der Dienst ist im Web und als mobile App für alle wichtigen Plattformen erhältlich.
2. Qype
Der deutsche Empfehlungsdienst “Qype” aus Hamburg ist als Yelp-Klon entstanden, konnte sich aber als Marktführer in Europa behaupten.
3. Foursquare
Wenngleich ursprünglich nicht als Empfehlungsdienst konzipiert, hat der Check-In-Pionier “Foursquare” heute das Potenzial, den klassischen Lösungen in diesem Bereich mit innovativen Features echte Konkurrenz zu machen.
4. Plazaa
Mit einem besonderen Augenmerk auf Empfehlungen von Freunden, setzt der hiesige Dienst “Plazaa” auf Qualität statt Quantität. Aus dem Grund muss es nicht unbedingt mit Yelp oder Qype konkurrieren. Die Lösung ist als Web-App und im Bereich Mobile nur für iPhone erhältlich.
5. Shoutify
“Shoutify” ist ein weiterer Dienst aus Deutschland, der sich erst in der öffentlichen Betaphase befindet. Damit ist es zunächst eher was für “Early Adoperts”, die gerne neue Dienste ausprobieren. Die Anwendung macht aber einen rundum guten Eindruck und hat sicherlich viel Potenzial.
6. Urbany
Mit “Urbany” steht eine Mashup-Anwendung für iPhone zur Verfügung, die alle wichtigen Empfehlungsdienste unter einen Hut bringt. Anders als die meisten Apps in diesem Bereich ist die Software kostenpflichtig (1,59 Euro im Apples App Store).

Gibt es zu dem Thema höchstrichterliche Entscheidungen?

Am wichtigsten ist dazu ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes vom Juli 2014. Danach müssen Internetdienste die Daten anonymer Nutzer nur in ganz bestimmten Fällen herausgeben - nämlich nur dann, wenn Behörden ermitteln oder Urheberrechte durchgesetzt werden sollen. Es reicht nicht, wenn sich etwa ein bewerteter Arzt oder Handwerker in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlt und deswegen Namen und Anschrift des Bewerters möchte.

Kann ich mich aus einem Bewertungsportal streichen lassen?

Nein, auch dazu hat der BGH im September 2014 bereits gesprochen und es einem Gynäkologen nicht erlaubt, seine Daten aus dem Gesundheitsportal Jameda löschen zu lassen. Das öffentliche Interesse sei höher zu bewerten als das Recht des Arztes auf informationelle Selbstbestimmung. (dpa/fm)

So surfen Sie absolut anonym im Internet
Private Browsing
Alle gängigen Internet-Browser bieten eine Funktion für so genanntes „Private Browsing“. Manche Nutzer glauben, mit dieser Funktion wären sie unerkannt im Internet unterwegs. Hier liegt ein Missverständnis vor. Die Private-Browsing-Funktion ist in erster Linie dafür gedacht, keine Surfspuren auf dem PC zu hinterlassen. Sie löscht am Ende eines Internetausflugs den Browser-Verlauf und die Cookies. Fazit: Unerkanntes Surfen klappt mit dieser Funktion nicht.
Tor - Der Anonymisierungs-Dienst
Die Software Tor-Browser kostet nichts und kommt fertig konfiguriert mit dem Internet-Browser Firefox in einer portablen, also sofort startfähigen Version. Tor arbeitet ähnlich wie ein Peer-to-Peer-Dateitauschprogramm. Ruft ein Nutzer eine Internetseite auf, verbindet ihn die Software zunächst mit einem anderen Tor-Nutzer, bei dem die Software läuft. Dieses Tor-Programm baut eine getrennte Verbindung zu einem weiteren PC auf, auf dem sich wiederum Tor befindet. Bei jedem PC ändert sich die IP-Adresse. Frühestens der vierte Tor-Computer arbeitet als so genannter „Tor-Exit-Server“ und ruft die angeforderte Seite aus dem Internet ab und liefert ihre Inhalte an alle Glieder der Verbindungskette zurück. Ein besuchter Internetdienst hat es sehr schwer, einen Tor-PC zu identifizieren. Allerding ist auch das Tor-System angreifbar. Bereits zwei mal ist bekannt geworden, dass ein Großteil der aktiven Tor-Rechner zumindest zeitweise von einem Geheimdienst betrieben wurden. Und wenn eine Partei genügend Tor-Rechner kontrolliert, dann kann er auch die Daten der anderen Teilnehmer verfolgen. Fazit: Tor ist ein wirkungsvolles System fürs unerkannte Surfen im Web. Perfekt ist auch dieser Schutz nicht.
JonDo / JAP
Die Software JonDo / JAP leitet Ihre Anfragen ins Internet über eine Kaskade von Anonymisierungs-Servern. Das System wurde an deutschen Universitäten entwickelt und ist gut dokumentiert. Die Version JAP (http://anon.inf.tu-dresden.de/) kann kostenlos genutzt werden. Wer eine höhere Übertragungsgeschwindigkeit nutzen möchte, kann den kommerziellen Ableger JonDo verwenden. Fazit: JAP ist sowohl in der freien als auch der kommerziellen Variante empfehlenswert. Ihre IP-Adresse wird effektiv verschleiert.
VPN-Dienst als Tarnkappe einsetzen
Per VPN (Virtual Private Network) baut Ihr PC eine verschlüsselte Verbindung zu einem VPN-Server im Internet auf. Von dort aus surfen Sie mit der IP-Adresse des VPN-Servers wie gewohnt im Internet. Sollte ein Gesetzeshüter oder jemand anderes die Internet-Spur eines VPN-Nutzers zurückverfolgen, würde er beim Betreiber des VPN-Servers landen. Fazit: VPN-Dienste verschleiern die IP-Adresse eines PCs effektiv. Abhängig von der Konfiguration des PCs und natürlich abhängig von Ihrem Surfverhalten, können Sie per VPN weitgehend unerkannt im Internet agieren.