Änderungen im Steuerrecht

Was Kapitalanleger beachten müssen



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Von den Änderungen durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz ist der Großteil der Kapitalanleger nur am Rande betroffen. Für die Abgeltung- und Kapitalertragsteuer gibt es einige Änderungen.
Die Feststellungsfinanzämter sind für die Erstattung der Kapitalertragsteuer zuständig.
Die Feststellungsfinanzämter sind für die Erstattung der Kapitalertragsteuer zuständig.
Foto: Fotolia.de/Dron

Um automatisch auch die auf die Abgeltungsteuer fällige Kirchensteuer einbehalten zu können, müssen Banken und Lebensversicherungen jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Kirchensteuermerkmale ihrer Kunden abfragen. Sparer können die Weitergabe der Daten beim BZSt sperren lassen, müssen dann aber selbst eine Steuererklärung abgeben. Grundsätzlich ist diese Regelung bereits Gesetz, wird jetzt aber noch etwas erweitert. Außerdem wird der Start der Datenübermittlung um ein Jahr auf 2015 verschoben.

Kapitalertragsteuer

Bei der Kapitalertragsteuer gibt es verschiedene kleinere Änderungen. Beispielsweise werden ab 2013 auch Erträge aus Genussrechten und Erträge aus Beteiligungen, die Kapitalgesellschaften ihren Arbeitnehmern gewährt haben, vom Steuerabzug ausgenommen.

Gesamthandsgemeinschaft

Für Kapitalerträge, die nach dem 31. Dezember 2012 zufließen, kann eine Gesamthandsgemeinschaft künftig die Erstattung der Kapitalertragsteuer bei den Feststellungsfinanzämtern beantragen.

Erweitert beschränkte Steuerpflicht

Beim Wohnsitzwechsel ins niedrigbesteuernde Ausland greift die erweitert beschränkte Steuerpflicht. In diesem Fall war bisher die Anwendung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ausgeschlossen und es galt stattdessen der persönliche Steuersatz. Nun ist die Abgeltungsteuer auch bei einer erweitert beschränkten Steuerpflicht anwendbar, und zwar auf Antrag auch rückwirkend bis ins Jahr 2009. (oe)
Quelle: www.wwkn.de

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